19.07.2013rss_feed

ISN-Blickpunkt: Antibiotikaeinsatz reduzieren … nur wie? Teil 1

Ferkelbehandlung

Die Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist durch und tritt 2014 in Kraft. Mit der Änderung soll der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung stark reduziert werden.

Mitteilungspflicht zu Aufzucht und Mast

Unter anderem geht dann die Mitteilungspflicht des Tierhalters bzgl. der verabreichten Antibiotika von der Aufzucht bis zur Mastbereich. Die Therapiehäufigkeit ist der Maßstab.

Minimierungsplan bei Überschreitung

Es wird ein System etabliert, das es sowohl der Behörde als auch dem Tierhalter ermöglicht, die Therapiehäufigkeit in einem Betrieb gegenüber bundesweit erhobenen Daten zur Therapiehäufigkeit zu vergleichen. Durch den Vergleich mit bundesweiten Kennzahlen soll klar erkennbar sein, wie dringlich eine Verminderung des Antibiotika-Einsatzes im einzelnen Betrieb ist. Bei erheblicher Überschreitung der bundesweiten Therapiehäufigkeit wird der Tierhalter gegenüber der Behörde verpflichtet, unaufgefordert einen Minimierungsplan vorzulegen. Zudem erhält die Behörde stärkere Befugnisse, die verringerte Antibiotikagabe gegenüber dem Tierhalter durchzusetzen. Bei wiederholten Verstößen gegen behördliche Minderungsanordnungen kann ein Betrieb in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu drei Jahre lang stillgelegt werden.

 

Vorbeugen!

Das dänische Forschungszentrum Pig Research Center hat verschiedene Merkblätter zusammengestellt, wie der Antibiotikaeinsatz wirkungsvoll gesenkt werden kann. Ausgedruckt sind sie ein wichtiger Ratgeber auch für die Mitarbeiter in Ihrem Betrieb.

 

Wir haben die Merkblätter für Sie ins Deutsche übersetzt. In den nächsten Wochen können Sie die Merkblätter hier in Deutsch und Russisch herunterladen.



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