Initiative Tierwohl: Am 04. November startet die Registrierungsphase für neue Ferkelaufzüchter
Vom 04. November bis zum 02. Dezember 2024 können sich neue Ferkelaufzüchter für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Erstmalig können sich auch ausländische Betriebe registrieren. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes von 4,50 € je Ferkel ist die Lieferung an einen ITW-Mäster.
Anders als Schweinemäster müssen sich Ferkelaufzüchter, die neu an der Initiative Tierwohl teilnehmen wollen, im Rahmen einer Registrierungsphase anmelden. Sie bekommen nämlich im Gegensatz zu den Mästern ihren Tierwohlausgleich nicht über ihren Marktpartner sondern aus einem Tierwohlfonds mit einem begrenzten Budget. Ferkelerzeuger können dagegen jederzeit starten, brauchen aber die Ferkelaufzucht mit ITW, um einen Ausgleich zu bekommen.
Neue Registrierungsphase ab 4. November
Ferkelaufzüchter können sich ab dem 04. November für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Dies gilt für neue Betriebe, die bislang noch nicht an der Initiative Tierwohl teilgenommen haben. Die bisher schon teilnehmenden Betriebe brauchen nichts unternehmen, um weiterhin dabeizubleiben. Eine Registrierung ist bis zum 02. Dezember 2024 möglich. Erstmals können sich auch ausländische Betriebe registrieren. Das gab die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung in einem Schreiben an die Bündler vergangene Woche bekannt.
Der frühestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 1. Januar 2025 und der spätestmögliche Umsetzungszeitpunkt ist der 30. September 2025. Die Laufzeit der Betriebe ist unbegrenzt, die Budgetzusicherung aus dem Ferkelfonds gibt es bis zum 31. Dezember 2026. Bevor die Zulassung ermöglicht wird, muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Bei Überzeichnung des Budgets entscheidet das Losverfahren. Die Rückmeldung zur Teilnahme der Ferkelaufzüchter erfolgt voraussichtlich Mitte Dezember.
Das sind die Voraussetzungen
Laut ITW erhalten Ferkelaufzüchter ein Tierwohlentgelt von 4,50 € je aufgezogenem Ferkel (inkl. der Preisempfehlung für Ferkelerzeuger). Damit Ferkelaufzüchter an der ITW teilnehmen können, müssen Sie ihre Ferkel komplett von einem oder mehreren ITW-Ferkelerzeugern beziehen. Das Tierwohlentgelt wird zudem nur für die Ferkel ausgezahlt, die an ITW-Mäster geliefert werden. Damit soll die Kette zwischen der Mast und der Ferkelerzeugung geschlossen werden. Ferkelaufzuchtbetriebe sollten also bereits vor der Teilnahme an der ITW auf ihre Abnehmer zugehen.
Nur Ferkel, die nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet werden, dürfen an den Bündler und in der Datenbank der Clearingstelle gemeldet werden. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des Kriteriums Vermarktung an ITW-Mäster
überprüft.
Alle relevanten Dokumente für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl können im Download-Bereich der ITW-Webseite eingesehen werden: initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads