31.07.2023rss_feed

ITW: Details für Programmphase ab 2024

© ITW

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Anfang Juli gab die Initiative Tierwohl (ITW) bereits bekannt, dass das Tierwohl-Programm trotz der Pläne zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung im nächsten Jahr fortgesetzt wird. Nun stehen einige Details fest. Ab September 2023 können sich Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren.

 

Die Initiative Tierwohl (ITW) setzt ihre Tätigkeiten wie Anfang Juli bereits angekündigt nach dem Ende der aktuellen Programmlaufzeit fort und gab nun Details bekannt, wie es konkret ab Januar 2024 für die teilnehmenden Tierhalter weitergehen soll. Die wichtigsten Änderungen betreffen hierbei Finanzierung, Prüfsystematik und die Laufzeit der Teilnahme.

 

Unverbindliche Preisaufschläge für Mäster

Ab dem 01. Januar 2024 gelten für Schweinehalter unverbindliche Preisaufschläge. Die Höhe der unverbindlichen Preisaufschläge basiert auf einer Empfehlung der ITW Gremien. Für Schweinemäster hatten die Gremien in der ITW bereits für die laufende Phase einen Preisaufschlag von 5,28 € errechnet. Da sich die Kriterien zunächst nicht ändern empfiehlt die ITW allen Schweinemästern, rechtzeitig Vereinbarungen mit ihren Abnehmern zu treffen, in denen der entsprechende Tierwohlaufpreis festgehalten ist. Für den einzelnen Schweinemäster wird erst dadurch der Preisaufschlag fix.

 

Fester Ferkelbonus bleibt - Nämlichkeit wird stärker gefördert

Anders als die Schweinemäster sollen die Ferkelerzeuger weiterhin ein festes Tierwohlentgelt aus dem sogenannten Ferkelfonds erhalten. Zusätzlich soll im neuen Programm ab 2024 die Nämlichkeit für Schweinefleisch stärker gefördert werden. Aus diesem Grund wird ab dem 1. Juli 2024 ein Bonus-System für die Vermarktung von nämlichen Ferkeln eingeführt. Ferkelaufzüchter, die an ITW-Mäster liefern, erhalten ab Juli 2024 mit 4 Euro pro Tier ein höheres Tierwohlentgelt pro abgegebenem Ferkel. Ferkelerzeuger, die seit Beginn der dritten Programmphase an der ITW teilnehmen – so genannte Bestands-Ferkelaufzüchter, erhalten auch weiterhin ein Entgelt für alle aufgezogenen Ferkel. Das Entgelt pro Ferkel, welches an einen Mäster geliefert wurde, der nicht an der ITW teilnimmt, fällt ab dem 1. Juli 2024 mit 3 Euro pro Tier aber geringer aus als bei Lieferung an ITW-Mäster.

 

Anpassung der Kriterien ab 2025 geplant

Die Tierwohl-Kriterien in der Sauenhaltung und in der Mast bleiben im kommenden Jahr zunächst unverändert.

Mit Blick auf die staatliche Tierhaltungskennzeichnung sowie auf mögliche Änderungen in der Tierschutz-Nutztierverordnung wird es voraussichtlich zum Jahr 2025 dann aber auch bei den Kriterien Veränderungen bei den Anforderungen für Geflügel- und Schweinehalter geben.

 

Neuerungen in der Prüfsystematik und Teilnahmelaufzeit

Das neue Programm bringt auch Veränderungen in der Prüfsystematik mit sich. Die jährlichen Programmaudits sowie ein unangekündigter Bestandscheck ersetzen in Zukunft die Bestätigungsaudits, die bisher nötig waren. Diese Änderungen gehen einher mit einer Umstellung der Teilnahmelaufzeiten der Tierhalter: Nach dem Start ins neue Programm gibt es keine zeitliche Begrenzung der Teilnahmedauer mehr. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern die Teilnahme nicht gekündigt und alle Audits bestanden werden.

 

Registrierung ab September möglich

Ab September 2023 können sich alle Geflügel- und Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren.Die Rahmenbedingungen für das Programm 2024 mit weiterführenden Informationen finden Tierhalter auf der ITW-Webseite: www.initiative-tierwohl.de

Die vollständigen Informationen erhalten die Tierhalter über ihre Bündler sowie im Download-Bereich der ITW-Webseite.

 


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