13.05.2024rss_feed

ITW: Neue Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter läuft bis zum 30. Mai

© ITW

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Seit dem 2. bis zum 30. Mai 2024 können sich neue Ferkelaufzüchter für die Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes von 4,00 € je Ferkel ist der Ferkelbezug von einem ITW-Sauenhalter und die Lieferung an einen ITW-Mäster.

 

Jetzt anmelden!

Ferkelaufzüchter können sich erneut für die Initiative Tierwohl (ITW) anmelden. Eine Registrierung ist seit dem 2. bis zum 30. Mai 2024 möglich. Achtung: Je nach Bündler endet die Anmeldephase bereits früher - erkundigen Sie sich hierzu bei ihrem Bündler!

Ab dem 1. Juli 2024 wird bei der Auszahlung zwischen jenen Ferkeln, die an ITW-Mäster, und jenen, die nicht an ITW-Mäster vermarktet werden, unterschieden: Tierwohlentgelt 4,00 € pro Ferkel bei Lieferung an einen ITW-Mäster (nämliche Ferkelaufzüchter) und 3,00 € pro Ferkel bei Lieferung an Nicht-ITW-Mäster. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht zu schließen, um zukünftig eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können. Der Anspruch auf Zahlung des Tierwohlentgeltes für beide Gruppen besteht zunächst bis zum 31. Dezember 2024. Neue Ferkelaufzüchter können nur als nämliche Ferkelerzeuger teilnehmen.

Sauenhalter erhalten vom abnehmenden Ferkelaufzüchter einen Preisaufschlag auf den Marktpreis. Die Gremien der ITW haben sich auf eine Empfehlung in Höhe von 1,80 € je abgesetztem Ferkel geeinigt. Die Höhe der Beträge wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

 

Wer wird zugelassen?

Zur Registrierung sind auch Betriebe zugelassen, die sich in der Vergangenheit abgemeldet haben oder ausgeschieden sind. Betriebe können sich mit dem frühestmöglichen Startzeitpunkt 01. Juli 2024 und dem spätestmöglichen Umsetzungszeitpunkt 30. September 2024 zur Teilnahme anmelden. Die Laufzeit der Teilnahme ist unbegrenzt und verlängert sich mit jedem bestandenen Programmaudit um ein Jahr.

Bevor die Auditerlaubnis erteilt und somit die Zulassung ermöglicht wird, muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte der Ferkelfonds ausgeschöpft sein, entscheidet ein Losverfahren über die Zulassung.


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