06.09.2023rss_feed

ITW-Phase ab 2024: Alle ITW-Betriebe müssen sich jetzt neu anmelden!

© ITW

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Alle Betriebe, die bereits an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen und auch in der Phase ab 2024 weiter dabei bleiben wollen, müssen sich jetzt für die ITW-Phase ab 2024 neu anmelden. Besonders wichtig: ITW-Ferkelaufzüchter müssen sich beeilen, denn die Antragsphase endet bereits am 28. September!

 

Die Anmeldephase zur neuen Runde ITW ab 2024 ist am 01.09.2023 gestartet. Schweinemäster, Sauenhalter und Ferkelaufzüchter können nun von Ihrem zuständigen Bündler zur neuen Runde angemeldet werden. Wichtig ist, dass sich alle Betrieb neu anmelden müssen. Auch wenn der Betrieb bereits an der ITW teilnimmt, muss eine vollständige neue Anmeldung ausgefüllt werden. Meldet ein Betrieb sich nicht für die neue Runde an, erfolgt fristgerecht ein abschließendes Bestätigungsaudit der aktuellen Programmphase.

 

Ferkelaufzüchter müssen sich beeilen!

Die Produktionsarten Sauenhaltung und Schweinemast können sich kontinuierlich anmelden und sind nicht an eine exakte Anmeldephase gebunden. Wichtig ist hier nur, dass die Neuanmeldung rechtzeitig erfolgt, damit die Audits der alten und neuen Phase aufeinander abgestimmt erfolgen können.

Ferkelaufzüchter können sich nur noch bis zum 28. September 2023 anmelden. Sie haben eine begrenzte Anmeldephase, weil Ihnen das Tierwohlentgelt über den Fonds ausgezahlt wird. In der ersten Anmeldephase (1. September 2023 bis 28. September 2023) können sich nur bereits teilnehmende Ferkelaufzüchter anmelden. Die angemeldete Tierzahl, die aus dem ITW-Fond vergütet wird, kann zunächst nicht erhöht werden. Angemeldet werden können nur so viele Tiere, wie bereits in der vorherigen Phase genehmigt wurden. Eine weitere Anmeldephase für neue Ferkelaufzüchter wird es vermutlich zu Beginn 2024 geben. Nähere Informationen liegen derzeit noch nicht vor.

 

Umsetzungszeitpunkt genau überlegen

Für Sauenhalter, Ferkelaufzüchter und Schweinemäster gilt gleichermaßen, dass bei der Anmeldung ein betriebsindividueller Umsetzungszeitpunkt gewählt werden muss. Hierbei ist es wichtig, dass dieser maximal drei Monate vor Ende der laufenden ITW-Phase gewählt wird. Falls Ihnen das genaue Laufzeitende der aktuellen ITW-Phase nicht bekannt ist, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bündler nach. Wenn die Teilnahme eines Betriebes beispielsweise am 30.06.24 endet, so kann als frühestmöglicher Umsetzungszeitpunkt der 30.03.24 gewählt werden. Dieses Datum muss auf der Anlage der Anmeldeunterlagen angegeben werden. Wichtig ist, dass die Anmeldeunterlagen vollständig (inkl. VVVO-Nummer und Umsetzzeitpunkt) ausgefüllt werden.


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