29.04.2025rss_feed

ITW: Übergangsregelung für das Kriterium Buchtenstrukturierung bis zum 30. Juni 2025 ​verlängert

ITW Logo

Die Initiative Tierwohl (ITW) verlängert die Übergangsregelung für das Kriterium Buchtenstrukturierung in der Schweinemast bis zum 30. Juni 2025. ​ Grund dafür sind anhaltende Lieferengpässe bei Buchtenstrukturierungselementen. ​

 

Die neuen ITW-Kriterien müssen seit Jahresbeginn eigentlich mindestens für alle neu eingestallten Mastschweine umgesetzt sein. Bis zum 1. April sollten dann spätestens die neuen Kriterien für alle Schweine im ITW-Betrieb umgesetzt sein. Da es aber durch die parallele Umsetzung in den Betrieben zu Verzögerungen z.B. durch Lieferengpässe oder lange Lieferzeiten kam, wurde ein Übergangsfrist bis zum 1. April eingeführt. Diese erlaubte es den Betrieben, bei plausibler Darlegung der Umsetzungsprobleme bzw. Lieferschwierigkeiten, das Kriterium Buchtenstrukturierung auch für Tiere, die in diesem Jahr eingestallt wurden, später umzusetzen.
Wichtig: Hier geht es nur um das Kriterium Buchtenstrukturierung – alle anderen aktuellen ITW-Kriterien müssen seit Jahresbeginn für sie eingestallten Tiere umgesetzt werden! Nun wurde diese Frist noch einmal bis zum 30. Juni 2025 verlängert, wie die Initiative Tierwohl (ITW) in einem Schreiben an die Bündler informiert.

 

Für die Begründung im Audit sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Bestellbestätigung der Elemente mit voraussichtlichem Lieferdatum
    (Wichtig: Die Elemente müssen rechtzeitig vor Einstallung der ersten Tiere bestellt worden sein (voraussichtliches Lieferdatum muss vor der ersten Einstallung im Jahr 2025 sein).
  • Nachweis des Herstellers über die Verschiebung des Liefertermins. ​

 

Mögliche Folgen auch für die ITW-Pause

Die Übergangsregelung ist nicht gleichzusetzen mit der Pausierung der ITW-Teilnahme, die mit einem zusätzlichen Programmaudit wieder aktiviert werden kann. Jedoch kann die Verlängerung der Übergangsfrist auch für die pausierenden Betriebe von Bedeutung sein. Wie die Initiative Tierwohl mitteilt, können Betriebe, die von Lieferengpässen betroffen sind und die ihre ITW-Teilnahme aktuell pausieren, vor diesem Hintergrund ihre Pause vorzeitig beenden, ohne ein zusätzliches Programmaudit durchführen zu müssen.

Betriebe, die ihre Teilnahmepause in diesem Zusammenhang ändern möchten, sollten sich hierzu bei ihrem Bündler melden und das weitere Vorgehen mit diesem abstimmen.

 


arrow_upward