07.06.2024rss_feed

Jahressteuergesetz 2024: Vorsteuerpauschale soll auf 7,8 % abgesenkt werden

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht für den Durchschnittssatz der Umsatzsteuerpauschalierung eine weitere Absenkung vor (Foto: Bundesministerium der Finanzen/ Photothek, Canva)

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht für den Durchschnittssatz der Umsatzsteuerpauschalierung eine weitere Absenkung vor (Foto: Bundesministerium der Finanzen/ Photothek, Canva)

Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft soll ein weiteres Mal gesenkt werden, und zwar ab 2025 auf 7,8%. Das sieht der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor. Die von der Bundesregierung kürzlich angekündigte Tarifglättung ist in dem Gesetz nicht enthalten; sie soll im Rahmen des geplanten Agrarpakets beschlossen werden, berichtet Agra Europe.

ISN: Die erneute Absenkung des Pauschalierungssatzes ist für die Landwirte ein weiterer Einschnitt und bringt zusätzliche finanzielle Verluste. Es ist völlig unverständlich, dass Bundesfinanzminister Lindner immer wieder neue finanzielle Belastungen für die Landwirte umsetzen will, anstatt die von der Ampel-Regierung versprochenen Entlastungen gegenüber der Landwirtschaft durchzusetzen.

 

Hintergrund

Bereits Mitte vergangenen Jahres kündigte Bundesfinanzminister Christian Lindner an, bei der Umsatzsteuer ab 2024 eine erneute Absenkung der Vorsteuerpauschale für Landwirte umzusetzen. Geplant war eine Absenkung des gegenwärtigen Durchschnittssatzes von 9 % auf 8,4 %. Das Gesetz konnte aufgrund der ungeklärten Fragen zum Bundeshaushalt 2024 nicht mehr wie ursprünglich geplant im Jahr 2023 beschlossen werden und wurde im November vom Bundesrat gestoppt, sodass der Durchschnittssteuersatz von 9,0 % auf landwirtschaftliche Erzeugnisse für pauschalierende Landwirte zunächst gültig geblieben ist.

 

Kabinett beschließt einen Durchschnittssatz von 7,8% ab 2025

Nun soll der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung zum 1. Januar 2025 auf 7,8% abgesenkt werden. Das sieht der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch (5.6.) beschlossen hat. Nicht enthalten ist in diesem Entwurf die Wiedereinführung der Tarifglättung in der Einkommensteuer für landwirtschaftliche Betriebe.

Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs, dass die Tarifglättung innerhalb der Koalition politisch geeint sei. Dieser Punkt solle jedoch in das Agrarpaket einfließen und zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Sein Haus werde dazu den Fraktionen eine Formulierungshilfe zur Verfügung stellen. Keine Rede ist in dem Gesetzentwurf von der Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft.

 

Die ISN meint:

Die erneute Kürzung der Umsatzsteuerpauschalierung wird für viele Landwirte einen spürbaren Einschnitt und finanzielle Verluste bedeuten. Bundesfinanzminister Lindner muss endlich damit aufhören, die Landwirt mit immer neuen Kürzungen im Agrarhaushalt und auch hier bei der Umsatzsteuerpauschalierung zu belasten.

Die Bundesregierung muss ihre Versprechen zum Bürokratieabbau und zum Verzicht auf weitere Belastungen für die Landwirte endlich ernst nehmen und auch entsprechend handeln. Ansonsten geht hierzulande der Strukturwandel immer weiter und vor allem die kleineren, familiengeführten Betriebe brechen immer mehr weg.


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