06.12.2024rss_feed

Jahressteuergesetz veröffentlicht: Gesenkte Vorsteuerpauschale ab heute gültig

Finanzministerium Pauschalierung

Die Bundesregierung hat das Jahressteuergesetz 2024 gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Gesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung, also heute am 06.12.2024, in Kraft – darunter auch die erste Absenkung des Durchschnittssatzes zur Umsatzsteuer für pauschalierende Landwirt von 9,0 auf 8,4 %. Zum 01.01.2025 ist dann eine weitere Absenkung vorgesehen.

ISN: Durch die kurzfristige Absenkung entsteht bei den Landwirten und ihren Handelspartnern ein riesiges Bürokratiemonster, das in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen steht.

 

Die Bundesregierung hat am gestrigen Donnerstag, 05.12.2024, das Jahressteuergesetz im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelten große Teile des Gesetzes ab heute, 06.12.2024. Darunter auch die erste Senkung der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Damit gilt für pauschalierende Landwirte ab sofort ein Durchschnittssatz bei der Umsatzsteuer von 8,4%.

 

Bürokratischer Aufwand zum Jahresende

Der Bundesrat hatte zuvor gefordert, auf die unterjährige Absenkung zu verzichten und dies mit dem damit einhergehenden Bürokratieaufwand begründet. Für die Betriebe heißt die Absenkung nämlich, dass sie kurzfristig einen neuen Steuersatz in Rechnung stellen müssen, bevor im Januar schon die nächste Änderung ansteht. Ab dem 01.01.2025 soll der Pauschalierungssatz erneut auf 7,8 % gesenkt werden.

 

Die ISN meint:

Auf den letzten Metern ihrer Amtszeit gibt die Ampel-Regierung noch einmal alles und setzt eine weitere Meisterleistung in puncto Bürokratieaufbau durch. Statt Betriebe zu entlasten, wird der Aufwand durch die zweistufige Absenkung des Pauschalierungssatz innerhalt weniger Wochen verdoppelt. Das ist absolut praxisfremd und völlig unverständlich. Bei den Landwirten und ihren Handelspartnern entsteht so ein riesiger bürokratischer Aufwand, der in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen steht.


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