31.05.2023rss_feed

Bundeskabinett beschließt Novelle des Düngegesetzes

Das Bundeskabinett hat heute eine erneute Novellierung der Düngeverordnung beschlossen ©ISN

Das Bundeskabinett hat heute eine erneute Novellierung der Düngeverordnung beschlossen ©ISN

Die Bundesregierung hat die Anpassung des Düngegesetzes auf den Weg gebracht. Der vom BMEL vorgelegte Entwurf für ein neues Düngegesetz soll das Verursacherprinzip weiter stärken und wurde heute von der Bundesregierung beschlossen, berichtet Agra Europe.

 

Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften soll die rechtliche Voraussetzung für die mit der Novelle der Düngeverordnung geplanten Änderungen im Düngerecht schaffen.

 

Optimierung der Stoffstrombilanz

Eine Änderung des Düngegesetzes ist unter anderem notwendig, um Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die betriebliche Obergrenze von 170 kg N/ha einbeziehen zu können. Erforderlich ist zudem eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Gesetzes. Die Einfügung von Vorschriften zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sowie die Schaffung von Verordnungsermächtigungen sollen gewährleisten, dass in der Düngeverordnung Regelungen zu Nährstoffvergleichen für den Gesamtbetrieb erlassen werden können.

 

Umsetzung eines neuen Monitorings

Schließlich soll im neuen Düngegesetz eine Rechtsgrundlage für die geplante Datenübermittlung geschaffen werden. Hier geht es um solche Daten, die von den Behörden im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) sowie von den für die Überwachung des Tierseuchenrechts zuständigen Ämtern erhoben wurden. Diese Daten sollen den für die Überwachung des Düngerechts zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden, wobei sie ausschließlich zum Zweck der düngerechtlichen Überwachung genutzt werden sollen dürfen.

 

Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss muss die Novellierung der Düngeverordnung im nächsten Schritt den Bundestag und den Bundesrat passieren. Daher bleibt abzuwarten welche Inhalte dann ggf. noch geändert und final beschlossen werden.


arrow_upward