Kastration und noch viel mehr: Gleiche Vorgaben für deutsche und importierte Ferkel schaffen!
Dürfen Importferkel oder Importfleisch Eingang in deutsche Label oder Standards finden, wenn sie nicht nach den gleichen Vorgaben wie in Deutschland erzeugt wurden?
ISN: Nein, gleiches Recht für alle! Importferkel dürfen nur Eingang in die freiwillige staatliche Tierwohlkennzeichnung oder andere deutsche Standards, wie z.B. QS finden, wenn sie – wie deutsche Ferkel – nicht kastriert oder nach den in Deutschland zugelassenen Verfahren unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Die gleiche Forderung gilt genauso für die übrigen, teils massiv verschärften Haltungsvorgaben.
In den vergangenen Wochen ist die Diskussion um die Anerkennung der Kastrationsmethoden bei Importferkeln weiter hochgekocht – kein Wunder, denn das Ende der betäubungslosen Kastration steht in Deutschland in gerade einmal gut vier Monaten bevor. Im Klartext: Die Besamungen, die in Kürze getätigt werden, führen zu Ferkeln, die von der Gesetzesänderung betroffen sind. Der Druck auf die Ferkelerzeuger ist enorm, denn alle hierzulande zugelassenen Verfahren haben ihre Knackpunkte, sind schwer umzusetzen und erzeugen Kosten.
Gesetzesänderungen im Alleingang verzerren den Wettbewerb
Die Bundesregierung hat durch die Gesetzesänderung im europäischen Alleingang für eine deutliche Wettbewerbsverzerrung der deutschen Schweinehalter und insbesondere Ferkelerzeuger gesorgt. Großes Achselzucken kommt aber von der Bundesregierung, wenn es darum geht, diese höheren Anforderungen auch für Importferkel und Importfleisch vorzugeben – das europäische Wettbewerbsrecht mache das unmöglich, lautet das Totschlagargument, das scheinbar nur in eine Richtung gelten soll. Damit schiebt die Politik die Verantwortung auf die Wirtschaft ab – und genau deshalb kommt z.B. die QS-Qualität und Sicherheit GmbH nun unter Handlungsdruck. Und mit der Kastration ist hier lange nicht Schluss. Denn mit der nun auf den Weg gebrachten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die weit über europäisches Recht und die Vorgaben der europäischen Nachbarn – z.B. in der Kastenstandfrage – hinaus geht, wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinehaltung weiter massiv geschwächt.
Auch keine gleichen Standards durch die Tierwohlkennzeichnung?
Bringt das geplante, freiwillige und staatliche Tierwohlkennzeichen nun eine Angleichung der Standards zwischen deutschen und importierten Ferkeln? Ein Entwurf zur Tierwohlkennzeichenverordnung, welche die Details regeln soll, liegt nun den Berufsverbänden - auch der ISN – zur Stellungnahme vor. Die Hürden, die hier bereits ab der ersten Stufe zur Teilnahme der Ferkelerzeuger gesetzt werden, sind riesig. Da muss sich noch einiges tun, wenn eine relevante Anzahl von Betrieben mitmachen soll. Und wie steht es in der Frage der Kastration? Das Fachmagazin Agrarheute kommentiert dazu: Mit dem staatlichen Tierwohllabel würde die Benachteiligung deutscher Sauenhalter bei der Kastration quasi Gesetz.
Tatsache ist, zugelassen sind laut Verordnung nur Kastrationsverfahren mit wirksamer Schmerzausschaltung. Vertreter des Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigen, dass die Lokalanästhesie das nicht erfülle und somit auch derart kastrierte Ferkel aus Dänemark außen vor sind. Und auch für die CO2-Narkose in den Niederlanden, die hierzulande verboten ist, brauchen wir eine entsprechende Aussage. Wie so oft kann in den Verordnungstext viel hineingelesen werden, deshalb wird die ISN in ihrer Stellungnahme eine Klarstellung im Verordnungstext dazu fordern, was konkret geht und was nicht.
ISN: Gleiches Recht für alle!
Man kann es drehen und wenden, wie man will, wir Ferkelerzeuger brauchen einheitliche Standards, um im Wettbewerb mit den europäischen Nachbarn bestehen zu können. Das gilt für die freiwillige staatliche Tierwohlkennzeichnung – aber auch genauso für andere Standards wie QS
, so der ISN-Vorsitzende Heinrich Dierkes.
Und weiter bringt er auf den Punkt: "Wenn man jetzt schon Schlupflöcher über den Ferkelimport erkennt, mit denen die deutschen Tierschutzstandards unterwandert werden, dann muss man diese auch jetzt schon schließen. Deshalb fordern wir gleiches Recht für alle! Importferkel dürfen deshalb nur Eingang in die freiwillige staatliche Tierwohlkennzeichnung oder andere deutsche Standards finden, wenn sie – wie deutsche Ferkel – nicht kastriert oder nach den in Deutschland zugelassenen Verfahren unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden.
Die gleiche Forderung stelle ich auch genauso bei den übrigen Haltungsvorgaben, wie Platz, Säugezeit, usw.. Natürlich soll der Ferkelimport auch weiter möglich sein – ganz abgesehen davon, dass wir diese Ferkel ja auch brauchen. Gleiche Standards heißt ja nicht, dass die Berufskollegen aus Dänemark oder Holland vom Markt ausgeschlossen werden – schließlich haben sie beispielsweise aktuell auch drei der vier ab kommendem Jahr in Deutschland zugelassenen Kastrationsalternativen zur Verfügung – nämlich Ebermast, Ebermast mit Impfung und Kastration unter Injektionsnarkose. Dass unsere Nachbarn das nicht besonders erfreut, ist klar. Das ist bei uns deutschen Ferkelerzeugern aber auch nicht anders.
In der Frage der Kastration, die aktuell am stärksten brennt, bedeutet dies, wir brauchen eine Positivliste bei den Standardgebern – wie dem Tierwohlkennzeichen, aber auch QS – in der die in Deutschland zugelassenen Verfahren – und das sind die bereits genannten vier – als alleinige Verfahren für alle festgeschrieben sind. Diese Liste muss zukünftig durch Verfahren ergänzt werden, wenn in Deutschland zusätzliche Alternativen anerkannt werden. Ohne Frage, besonders für QS ist das eine schwierige Aufgabe und genau deshalb darf sich auch der Lebensmitteleinzelhandel hier nicht seiner Verantwortung entziehen und sich hinter QS verstecken. Es muss auch in seinem Interesse sein, für einen einheitlichen Standard zu sorgen.