Kastration mit Inhalationsnarkose – Auffrischung des Sachkundenachweises notwendig
Seit dem 01.01.2021 dürfen Ferkel in Deutschland nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Schweinehalter, die ihre Ferkel unter Isoflurannarkose kastrieren, müssen einen entsprechenden Sachkundenachweis haben und diesen entsprechend nach drei Jahren auffrischen.
Seit dem 01.01.2021 dürfen Ferkel in Deutschland entweder gar nicht mehr oder nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden. Von den vier aktuell zur Verfügung stehenden alternativen Verfahren (Jungebermast, Jungebermast mit Impfung, Kastration unter Inhalationsnarkose, Kastration unter Injektionsnarkose) hat sich ein großer Teil der Schweinehalter für die Kastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran entschieden.
Sachkundenachweis drei Jahre gültig
Alle Schweinehalter, die sich für den Weg entschieden haben, die Ferkelkastration unter der Narkose mit Isofluran weiterhin selbst durchzuführen, mussten dafür 2020 einen Sachkundelehrgang mit anschließender Prüfung absolvieren.
Gemäß § 6 Abs. 5 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) sind Sachkundeinhaber verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises an einer mindestens zweistündigen Fortbildungsschulung teilzunehmen, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird.
Dementsprechend steht für viele Schweinehalter in diesem Jahr die Auffrischung des Sachkundenachweises an.
Hierzu bieten u.a. die Landwirtschaftskammern Nachschulungen an – Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle.
Termine der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Termine der Landwirtschaftskammer NRW:
www.landwirtschaftskammer.de/duesse/aktuell/2023-05-09-isofluranAS.htm