Keine Kamerapflicht in deutschen Schlachthöfen geplant
Anders als in Frankreich oder zukünftig möglicherweise auch in den Niederlanden plant die deutsche Bundesregierung derzeit keine Regelung zur Einführung einer Kamerapflicht in Schlachthöfen. Das stellte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf eine schriftliche Anfrage von Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Linken, klar.
Weil Filmaufnahmen am Arbeitsplatz einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen, stünden dem generellen Einsatz einer Kameraüberwachung arbeits- und datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber, so Flachsbarth. Um tierschutzrechtliche Anforderungen wie beispielsweise die wirksame Betäubung vor der Tötung zu gewährleisten, könnten Überwachungssysteme allerdings zur Einleitung erforderlicher Maßnahmen dienen. Flachsbarth verwies in diesem Zusammenhang auf ein laufendes Forschungsprojekt, bei dem der sichere Todeseintritt über ein automatisiertes Verfahren festgestellt wird, berichtet Agrar Europe.
Grüne stellen Anfrage zum Thema Tierschutz bei Schlachtungen
Das Thema bleibt allerdings heiß diskutiert. Vor wenigen Tagen stellte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Überwachung des Tierschutzes in Schlachthöfen in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage an den Budestag. Im Jahr 2016 seien in Deutschland fast 60 Millionen Schweine, 3,6 Millionen Rinder und 632 Millionen Hühner geschlachtet worden. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wo sie die bedeutsamsten Defizite beim Tierschutz in deutschen Schlachthöfen sieht. Des Weiteren soll die Zahl der Schlachtungen in Deutschland seit dem Jahr 2007 aufgeschlüsselt werden.