21.03.2025rss_feed

Keine Kompromisse bei der Biosicherheit – Start einer neuen Informationsreihe

©ISN/Jaworr

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Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) Anfang des Jahres in Brandenburg und die vielen Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP), insbesondere bei Wildschweinen in verschiedenen Bundesländern, führen die Tierseuchengefahr mehr als deutlich vor Augen. Zum Schutz der Schweinebestände kommt der Biosicherheit eine riesige Bedeutung zu. Fehler oder Nachlässigkeiten in diesem Bereich können existenzielle Folgen für einen Tierhalter haben. Welche Maßnahmen auf den Betrieben umgesetzt werden müssen und was hierbei zu beachten ist, erläuterten Dr. Karl-Heinz Tölle und Andrea Friggemann von der ISN-Projekt GmbH kürzlich in einem Online-Seminar für ISN-Mitglieder.

 

Das Tierseuchengeschehen hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest beschäftigt die Schweine haltende Betriebe. Anhaltende ASP-Fälle bei Wildschweinen sowie der Ausbruch von Maul- und Klauenseuche in einem Betrieb in Brandenburg im Januar 2025 machen deutlich, dass die Gefahr eines Seucheneintrages in den Nutztierbestand sehr real ist. Wichtigstes Gebot der Seuchenprävention ist es daher, die Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb zu überprüfen und konsequent einzuhalten.

 

Verantwortung liegt beim Tierhalter

Laut geltendem EU-Recht und den nationalen Vorgaben des Tiergesundheitsrechts ist der Tierhalter dafür verantwortlich, seinen Tierbestand vor Tierseuchen zu schützen. Entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren sind sicherzustellen, um die Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Welche Anforderungen im Hinblick auf die Biosicherheit konkret für die Schweine haltenden Betrieben gelten, ist in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung geregelt. Die entsprechenden Anforderungen richten sich nach der Bestandsgröße und der Art der Haltung. Mindestanforderungen zur Vermeidung eines Erregereintrags gelten jedoch für alle Betriebe mit Schweinehaltung – somit auch für Hobby- und Kleinsthaltungen. In einem akuten Seuchenfall werden erweitere zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

 

Fehlverhalten hat Konsequenzen

Im Falle eines Seuchenausbruchs und auch bei der Verhütung von Tierseuchen greifen die Entschädigungsleistungen sowie Beihilfen der jeweiligen Tierseuchenkassen. Ein Blick beispielsweise in die Vorgaben der niedersächsischen Tierseuchenkasse macht jedoch deutlich: Werden die rechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Tierbestände vor biologischen Gefahren nicht eingehalten, entfällt der Anspruch auf die Entschädigungen und Beihilfen gänzlich oder teilweise. Je nach Art des Verstoßes und der jeweiligen Risikoeinschätzung drohen Leistungskürzungen von 20 % bis 70 %. Mehrere Verstöße können bis zum kompletten Entschädigungsverlust führen.

Dies macht deutlich: Nicht nur die grundsätzlichen dramatischen Auswirkungen eines Seuchenfalls in einem Schweinebestand und die damit einhergehenden Einschränkungen in der Vermarktung werden für die Betriebe massiv spürbar sein. Auch das Versagen oder Kürzen von Entschädigungen und Beihilfen durch Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben kann existenzielle wirtschaftliche Folgen haben.


Das Biosicherheitskonzept eines Betriebes umfasst viele Stellschrauben - Von der Hygieneschleuse bis hin zur Schadnagerbekämpfung ©ISN/Jaworr

Das Biosicherheitskonzept eines Betriebes umfasst viele Stellschrauben - Von der Hygieneschleuse bis hin zur Schadnagerbekämpfung ©ISN/Jaworr

Überprüfung und Einhaltung der betrieblichen Biosicherheit

Die Einhaltung der betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen ist daher von höchster Bedeutung. Zur Einordnung der Maßnahmen, die die jeweiligen Betriebe umsetzen müssen, gibt es verschiedene Leitfäden und Checklisten beispielsweise von den unterschiedlichen Tierseuchenkassen. Anhand dieser Listen können die betrieblichen Gegebenheiten und Abläufe kontrolliert und falls erforderlich verbessert werden.

 

Unterschiedliche Maßnahmen und Stellschrauben

Das Biosicherheitskonzept eines Betriebes setzt an unterschiedlichen Stellschrauben auf dem Betriebsgelände sowie in den betrieblichen Abläufen und dem Management an. Oberstes Ziel aller Handlungsbereiche ist es, durch geeignete Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass Erreger nicht in den Betrieb gelangen können. Dies gelingt zum einen durch Zugangsbeschränkungen auf das Betriebsgelände und vor allem zum Tierbereich. Hierbei kommen der Einfriedung aller Funktionsbereiche, die in direktem Zusammenhang mit der Schweinehaltung stehen sowie die Umsetzung einer funktionalen Hygieneschleuse vor dem Stallbereich große Bedeutung zu. Aber auch die Aufbewahrung verendeter Tiere und die Bekämpfung von Vektoren wie Schadnagern und Insekten sind als potenzielle Eintragsquellen ordnungsgemäß umzusetzen.

 

Informationsreihe: Keine Kompromisse bei der Biosicherheit – Das müssen Schweinehalter beachten!​

Wie die einzelnen Maßnahmen zur Gewährleistung einer funktionierenden Biosicherheit auf einem Schweine haltenden Betrieb umzusetzen und welche Aspekte außerdem zu beachten sind, darüber möchten wir Sie in den kommenden Wochen mit unserer Reihe zum Thema Keine Kompromisse bei der Biosicherheit – Das müssen Schweinehalter beachten!​ informieren.


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