Klage von Robert Tönnies: Clemens Tönnies verliert doppeltes Stimmrecht
Das Landgericht Bielefeld hat der negativen Feststellungsklage von Robert Tönnies stattgegeben. Seinem Onkel Clemens Tönnies steht kein doppeltes Stimmrecht in der Holding zu, berichten verschiedenste Medien. Clemens Tönnies kündigte umgehend an, vor dem Landesgericht in Hamm in Berufung zu gehen.
Über die Folgen für das laufende Geschäft im Schlachtunternehmen Tönnies wird nun spekuliert, denn sollte der Richterspruch rechtskräftig werden, hätte dies ein 50:50-Stimmrecht für Robert und Clemens Tönnies im Konzern zur Folge. Experten sehen diese Patt-Konstellation kritisch, weil sie zur Handlungsunfähigkeit von Unternehmen führen kann.
Ein weiteres Verfahrensergebnis steht noch aus. Robert Tönnies will die Schenkung eines 5-Prozent-Gesellschaftsanteils an seinen Onkel aus dem Jahre 2009 wegen groben Undanks
widerrufen. Ein Verhandlungstermin steht noch aus.