05.10.2022rss_feed

Kleinbeihilfeprogramm: Unterstützung ist bis Ende Oktober online zu beantragen

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Das Antragsportal des Kleinbeihilfeprogramms zur Abmilderung der Folgen des Ukraine-Krieges für energieintensive landwirtschaftliche Betriebe ist nun geöffnet. Alle berechtigten Betriebe wurden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angeschrieben. Mit den übermittelten Zugangsdaten müssen die Betriebe den Zuschuss der Krisenhilfe nun bis zum 31. Oktober elektronisch beantragen.

 

Antragsverfahren ausschließlich online

Damit die Betriebe die Kleinbeihilfen zur Stützung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine zügig erhalten, hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) jetzt alle berechtigten Betriebe angeschrieben. Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal könnten die Unternehmen vom 1. bis zum 31. Oktober den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen, teilte die BLE in Bonn mit. Die finanzielle Unterstützung soll allen berechtigten kleinen und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben über die direkte Ansprache des Bundeslandwirtschaftsministeriums passgenau ausgezahlt werden. Die Behörde rechnet mit rund 15.000 Antragstellern.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022 um 24 Uhr. Die Kleinbeihilfe sollen die Betriebe noch in diesem Jahr erhalten.

 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm unter anderem Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Unterstützt werden sollen energieintensive Betriebe, für welche die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt, sprich die 2021 keine Greening-Prämien erhalten haben. Dies betrifft z.B. Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- bzw. Tierzahlen eines Betriebs. Die Kleinbeihilfe ist auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.


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