Bekämpfung der ASP: Klöckner ermöglicht Reduzierung der Wildschweinpopulation in weißen Zonen auf Null
Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest soll mit einer weißen Zone
, einem wildschweinfreien Gebiet, die Verbreitung des Virus eingegrenzt werden. Damit alle Wildschweine dort erlegt werden dürfen, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kurzfristig die erforderliche Ermächtigung für die zuständigen Behörden geschaffen.
ISN: Gut, dass es in dieser Sache endlich voran geht. Jetzt muss Brandenburg seinen Worten auch Taten folgen lassen und diese Maßnahme konsequent und ohne Kompromisse umsetzen.
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg hat sich das Bundesland mit Blick auf die zu ergreifenden Maßnahmen durch das EU-Veterinärnotfallteam (EU Veterinary Emergency Team EUVET) beraten lassen. Zur Bekämpfung der ASP wurde die Einrichtung einer weißen Zone
empfohlen, um die Infektionskette zu unterbrechen. Mit dieser Maßnahme war es auch schon Belgien und Frankreich gemeinsam gelungen, die Tierseuche einzugrenzen.
Weiße Zone
wird eingerichtet
In einer Pressemitteilung informierte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heute, dass die weiße Zone
derzeit um das Kerngebiet des Ausbruchsgeschehens in Brandenburg eingerichtet werde, mit dem Ziel ein wildschweinfreies Gebiet zu schaffen und so das Risiko einer Weiterverbreitung der ASP zu minimieren. Konkret handele es sich um einen etwa fünf Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet wie einen Halbkreis bis an die Grenze zu Polen umschließe. Die weiße Zone
solle nach Angaben des BMEL mit zwei festen Drahtzaun-Reihen – einem äußeren und einem inneren Zaun – gesichert werden. Nach Fertigstellung beider Zaunreihen solle dann der Wildschweinbestand im Zwischenraum möglichst vollständig erlegt werden.
Klöckner schafft neue Rechtsgrundlage
Weiterhin informiert das BMEL darüber, dass Bundesministerin Julia Klöckner mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen habe, die heute in Kraft trete. So könnten die zuständigen Behörden vor Ort rechtssicher anordnen, dass der Wildschweinbestand in der weißen Zone
auf (nahezu) Null reduziert werden könne. Bisher hatte die zuständige Behörde nur die Möglichkeit, eine verstärkte Bejagung im gefährdeten Gebiet anzuordnen, über deren Umfang eine komplette Reduzierung der Population hinausgeht. Ab Mitte November sollen die Maßnahmen zur Bestandsreduzierung in der weißen Zone
in Brandenburg beginnen.
Die ISN meint:
Gut, dass es in dieser Sache endlich voran geht. Schon Anfang Oktober wurde die Einrichtung der weißen Zone
in Brandenburg angekündigt. Jetzt muss Brandenburg seinen Worten auch Taten folgen lassen und diese Maßnahme konsequent und ohne Kompromisse umsetzen. Nachdem die nötige Rechtsgrundlage geschaffen wurde, steht dem nichts mehr im Weg.