Koalitionsvertrag 2025 - Viel Licht, aber auch Schatten für Schweinehalter

Die Parteispitzen bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags im Paul-Löbe-Haus (Foto: © Tobias Koch, www.cdu.de)
Seit gestern liegt der Koalitionsvertrag der designierten großen Koalition in Berlin auf dem Tisch. Die Ausführungen zur Tierhaltung sind überschaubar und mit vielen Allgemeinplätzen besetzt.
ISN: Wenn die allgemeinen Ausführungen mit dem passenden Leben gefüllt werden, dann stimmen diese zuversichtlich für die Schweinehaltung. Es gibt aber auch giftige Kröten, die zu schlucken sind.
Die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD sind abgeschlossen. Nun geht es in die innerparteilichen Abstimmungen. Der Koalitionsvertrag mit dem Titel Verantwortung für Deutschland
ist seit gestern öffentlich einsehbar. Aus Sicht der Schweinehaltung stimmen die Aussagen darin in weiten Teilen zuversichtlich. Allerdings gibt es auch einige giftige Kröten, die Schweinehalter zu schlucken hätten. Für eine genaue Bewertung fehlen jedoch noch die Details, die sich hinter den Allgemeinaussagen verbergen.
Ziel: Weniger Bürokratie
Die designierte Koalition hat sich den Bürokratieabbau auf die Fahne geschrieben. So soll z.B. das über EU-Vorgaben hinausgehende deutsche Lieferkettengesetz abgeschafft werden. Hinsichtlich der Tierhaltung sollen u.a. genehmigungsrechtliche Hürden für den Stallbau abgebaut werden. Praxistauglich gestalten will man das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Tiergesundheitsgesetz und auch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Wie genau der angekündigte 20-jährige Bestandsschutz für neu- und umgebaute Tierwohlställe aussehen soll, bleibt unklar.
Zwei neue Bürokratiemonster?
Nicht zum Bürokratieabbau passen aber zwei für Schweinehalter bedeutende neue Bürokratiemonster. Zum einen soll ein einmaliges Prüf- und Zulassungsverfahren für neue Stallsysteme eingeführt werden. Dieser Innovationskiller wird mit langfristigem Investitionsschutz, Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft begründet. Zum anderen soll die Rechtsgrundlage für das Bürokratiemonster schlechthin - die Kontrolle und Kennzeichnung von Falltieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte - geschaffen werden.
Finanzierung des Umbaus
Zwar werden im Koalitionspapier keine konkreten Beträge genannt, mit denen man den Umbau der Tierhaltung finanzieren will. Allerdings sollen die notwendigen Mittel für den tierwohlgerechten Stallbau auf Grundlage staatlicher Verträge dauerhaft bereitgestellt werden. Inwieweit dieses Versprechen auch für Ferkelerzeuger gilt, welche gezwungen sind, weitreichende neue gesetzlichen Haltungsvorgaben umzusetzen, bleibt offen.
Steuerlich vorteilhaft
Als vorteilhaft sollte sich für Schweinehalter auch die Absicht der zukünftigen Koalitionäre erweisen, eine Risikoausgleichsrücklage einzuführen. Gerade in einem Sektor wie die Schweinehaltung, die erheblichen wirtschaftlichen Schwankungen ausgesetzt ist, kann eine solche Ausgleichsmöglichkeit einen wichtigen Beitrag zum Risikomanagement des jeweiligen Betriebes leisten.
Und die Tierseuchenbekämpfung?
Inwieweit sich hinter der Harmonisierung und praxistauglichen Gestaltung des Tiergesundheitsrechts auch die dringend notwendige Anpassung der Tierseuchenbekämpfung mit Blick auf die Schadensminimierung versteckt, ist fraglich.