23.03.2022rss_feed

Kommission hält an Beihilfen zur PLH fest – ISN: Absolut unverständlich!

Um den Schweinehaltern aus der Verlustzone zu helfen, ist die PLH nicht das richtige Instrument (Bild ©ISN/Jaworr, Canva, European Union)

Um den Schweinehaltern aus der Verlustzone zu helfen, ist die PLH nicht das richtige Instrument (Bild ©ISN/Jaworr, Canva, European Union)

Die Europäische Kommission hält trotz der zuletzt ablehnenden Haltung vieler Mitgliedstaaten an der Gewährung von Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) für Schweinefleisch fest. Ab Freitag können die Anträge zur Deckung der Kosten für die Einlagerung beantragt werden, berichtet Agra Europe (AgE).

ISN: Die Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung ergeben zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn! Will man den Landwirten in der EU nur Pseudo-Lösungen präsentieren oder die Lagerhausbetreiber unterstützen?

 

Wie die Brüsseler Behörde heute im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Lebensmittelsicherheit bekanntgab, soll den Marktteilnehmer ab diesem Freitag die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Beihilfe zur Deckung eines Teils der Kosten für die Einlagerung von Schweinefleisch zu beantragen. Die Anträge können bis zum 29. April eingereicht werden. Zur Gewährung dieser Sonderhilfen muss das Fleisch für Zeiträume von 60, 90, 120 oder 150 Tagen vom Markt ferngehalten werden.

 

Maximale Einlagerungsdauer 150 Tage

Der Kommission zufolge hängt die Höhe der Beihilfe von den eingelagerten Teilstücken ab. Laut Dokumenten der EU-Behörde sollen beispielsweise für Schlachthälften sowie ganze Schlachtkörper von Tieren bis 20 kg der Kategorie 1 für eine Einlagerungsdauer von 60 Tagen Beihilfen von 270 Euro pro Tonne gezahlt werden. Für die maximal möglichen 150 Tage soll es eine Entschädigung von 317 Euro/t geben. Mehr Geld stellt die Kommission für Teilstücke der Kategorie 3 zur Verfügung. Hier soll es zum Beispiel für Beine, Schultern, Vorderläufe, Lenden mit oder ohne Halsansatz 377 Euro/t für eine Einlagerung von 60 Tagen geben. Für eine 150-tägige Fernhaltung vom Markt werden 423 Euro/t gewährt.

 

Spanien und Polen lehnen PLH ab

Neben Deutschland, das PLH-Beihilfen ohnehin kritisch gegenübersteht, hatten sich zuletzt auch die ebenfalls großen Schweineproduzenten Polen und Spanien skeptisch über die Brüsseler Pläne geäußert. Eine Marktintervention zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht mehr zielführend; dabei verwiesen die Länder auf die jüngst eingetretene Markterholung.

Die ISN meint:

Wie wir bereits im Vorfeld deutlich gemacht haben, ergeben die Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn! Fakt ist, der Markt ist endlich wieder angesprungen und wir verzeichnen zwar seit sechs Wochen einen Rekordpreisanstieg der Schweinepreisnotierungen. Auch in anderen EU-Ländern ziehen die Preise in ähnlichem Umfang an, denn Schweine sind momentan gesucht.

Welche Mengen will man also jetzt einlagern? Will man den Landwirten in der EU nur Pseudo-Lösungen präsentieren oder die Lagerhausbetreiber unterstützen?, bekräftigt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack die Kritik.

Die EU-Beihilfe zur PLH ist aus unserer Sicht grundsätzlich kritisch zu sehen und zum jetzigen Zeitpunkt noch einmal ganz besonders unverständlich. In der Vergangenheit hat sich zudem gezeigt, dass selbst bei einer eher unwahrscheinlichen kurzfristigen Entlastung am Markt durch die PLH die Auslagerung der in die PLH eingelagerten Mengen die dringend erforderliche Markterholung spürbar verzögerte. Sie schaden den Schweinehaltern also mehr, als dass sie ihnen nutzen, warnt Staack.

Weiter: Um den Schweinehaltern aus der Verlustzone zu helfen, ist die PLH daher wie bisher nicht das richtige Instrument. Statt einer PLH gibt es verschiedene andere Maßnahmen, die besser geeignet wären, die europäischen Landwirte in der aktuellen Situation wirksam zu entlasten. Wichtig ist dabei, dass diese Maßnahmen zu einer direkten Kostenentlastung der Landwirte führen und nicht irgendwo in der vor- und nachgelagerten Industrie hängen bleiben.


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