28.02.2025rss_feed

Landkreis Oberhavel wieder frei von ASP: Sperrzone aufgehoben

ASP in Deutschland und Westpolen seit September 2020, Stand 25.02.2025 © FLI

ASP in Deutschland und Westpolen seit September 2020, Stand 25.02.2025 © FLI

Die im November 2024 im Landkreis Oberhavel eingerichtete ASP-Sperrzone kann wieder aufgehoben werden. Die Europäische Kommission hat einem Aufhebungsantrag des Landes Brandenburg zugestimmt, da bis auf bei dem am 21. November 2024 aufgefundene verendete Wildschwein keine weiteren ASP-Fälle festgestellt wurden. Damit können die landwirtschaftlichen Flächen in Oberhavel wieder uneingeschränkt genutzt werden, und die Vermarktung von Schweinefleisch ist wieder möglich.

 

Wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, kann die ASP-Sperrzone im Landkreis Oberhavel aufgehoben werden. Die Europäische Kommission hat dem Antrag Brandenburgs zugestimmt. Daher können die angeordneten Maßnahmen aufgehoben werden und der Elektrozaun rund um das betroffene Gebiet wird wieder abgebaut werden.

 

Aufhebung nach 4 Monaten erreicht

Das ist eine große Erleichterung für die regionalen Betriebe, die in den vergangenen Monaten eine große Belastung aushalten mussten. Die durch die ASP verursachten wirtschaftlichen Schäden sind in der Regel enorm. Daher war es von großer Bedeutung, die Seuche zu bekämpfen, sagt die zuständige Dezernentin und Leiterin des ASP-Krisenstabes in Oberhavel, Nancy Klatt. Landrat Alexander Tönnies ergänzt: Wir sind sehr froh, dass dies innerhalb von vier Monaten gelungen ist. Damit ist unser Landkreis europaweit ein Sonderfall. In keinem anderen Landkreis konnten die Sperrzonen in so kurzer Zeit aufgehoben werden. Wir sind dankbar, dass das Land und die EU unseren Antrag unterstützt haben.

 

Seit November kein weiterer ASP-Fund

Im Landkreis Oberhavel wurde am 21. November 2024 in der Gemeinde Gransee der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem tot aufgefundenen Wildschwein amtlich festgestellt. Das Veterinäramt des Landkreises Oberhavel leitete sofort alle notwendigen Maßnahmen ein, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Der Landkreis organisierte unverzüglich eine intensive Fallwildsuche mithilfe von Menschenketten, Suchhunden und Drohnen in und außerhalb der infizierten Zone. Dabei konnte kein weiterer infizierter Schwarzwildkadaver gefunden werden.

 

Epidemiologische Untersuchungen weisen auf Indexfall hin

Mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wurden umfangreiche epidemiologische Ermittlungen im Landkreis durchgeführt, um mögliche Eintragsursachen festzustellen. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass es sich hierbei um den sogenannten Indexfall handelt: Die Erstinfektion wurde demnach durch kontaminierte Lebensmittel oder Gegenstände über den Menschen eingetragen. Da das Tier innerhalb kürzester Zeit verendete und der Kadaver innerhalb weniger Tage geborgen und unschädlich beseitigt wurde, fand keine Übertragung auf andere Tiere statt. Dies konnte mithilfe umfangreicher Daten zu abgesuchten Flächen und negativ untersuchter erlegter und tot aufgefundener Wildschweine in einem Antrag an die EU-Kommission erfolgreich nachgewiesen werden.


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