Landvolk und ISN fordern Fristverkürzung für ASP-Restriktionsmaßnahmen im Emsland
Rund 250 Betriebe liegen in den Restriktionszonen und sind durch die angeordneten Quarantänemaßnahmen massiv bei der Vermarktung ihrer Schweine eingeschränkt (Bild © ISN/Jaworr, https://geodaten.emsland.de)
Die Schweine haltenden Betriebe, die in der ASP-Restriktionszone in den niedersächsischen Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim liegen, leiden unter massiven Handelseinschränkungen. Mit Blick auf die dramatischen ökonomischen Verluste für die Schweinehalter sprechen sich das Landvolk Niedersachsen und die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) für eine Fristverkürzung der angeordneten Restriktionsmaßnahmen aus, wie sie auch in Mecklenburg-Vorpommern nach dem ASP-Ausbruch bei Hausschweinen umgesetzt worden ist.
Schweinevermarktung enorm eingeschränkt
Nach einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im südlichen Landkreis Emsland Anfang Juli leiden Schweine haltende Betriebe unter massiven Handelseinschränkungen. Die Restriktionen betreffen rund 250 Schweinehalter in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim, die in einem Radius von zehn Kilometern um den ursprünglichen Ausbruchsbetrieb in Emsbüren, in der sogenannten Schutz- und Überwachungszone liegen.
Einerseits dürfen zur Mast bestimmte Ferkel nicht ohne behördliche Genehmigung in Mastställe verbracht werden, andererseits gibt es hohe Anforderungen an die Schlachtung und an die Weiterverarbeitung von Fleisch, die den Handel mit rund 200.000 Schweinen enorm einschränken. Unsere Schweinehalter zahlen für jedes Schwein drauf anstatt Geld zu verdienen
, erläutert Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks, die sich zuspitzende Lage in der betroffenen Region.
Einschränkende Restriktionsmaßnahmen gelten länger als drei Monate
Begründet liegen diese Maßnahmen zur Seucheneindämmung in einem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, der für mehr als drei Monate bis zum 14. Oktober Gültigkeit hat. In dieser Zeit müssen sämtliche Fleischprodukte von Schweinen besonderen risikomindernden Behandlungen
unterzogen werden, obwohl das Fleisch von Mastschweinen stammt, die nicht mit dem Virus der ASP infiziert waren. Damit Schweine aus der Schutz- und Überwachungszone überhaupt zur Schlachtung gelangen dürfen, müssen sie zuvor negativ auf das ASP-Virus getestet und untersucht worden sein. Diese Rechtslage erzeugt bei Tierhaltern, Tierärzten und Behörden erhebliche Mehraufwendungen, doch auch Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe sind gefordert, Produktionsbedingungen anzupassen und neue Vertriebswege zu finden.
Ziel: Maßnahmenfrist verkürzen und Schäden eingrenzen
Erhebliche Mindererlöse für Ferkel und Schlachtschweine in einer eh schon angespannten Marktsituation sind die Folge, und eine Lösung für die entstandenen Mehrkosten lässt bisher auf sich warten. Die betroffenen Ferkelerzeuger und Schweinemäster sind unverschuldet in diese Krise geraten und dringend auf eine finanzielle Unterstützung von staatlicher Seite angewiesen. Schließlich sind es die amtlich angeordneten Quarantänemaßnahmen, die - wie auch schon bei Corona - zu den massiven Vermarktungseinschränkungen führen
, so die Forderung von Heinrich Dierkes, Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).
Oberstes Ziel von Landvolk und ISN sowie aller Beteiligten bleibt, die von der EU festgelegte Maßnahmenfrist deutlich zu verkürzen, wie es zuvor nach dem ASP-Ausbruch bei Hausschweinen in Mecklenburg-Vorpommern gelungen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass es zu keinem weiteren ASP-Ausbruch in Niedersachen kommt und Biosicherheitsmaßnahmen in den Ställen strikt eingehalten werden.