16.03.2015rss_feed

LAVES informiert Tierhalter über Therapiehäufigkeit – Vergleichskennzahlen fehlen noch

In der vergangenen Woche haben die niedersächsischen Tierhalter ein Schreiben des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erhalten.

Inhalt dieses Schreibens ist die Mitteilung über die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit gemäß des neuen Arzneimittelgesetzes sowie eine beiliegende Information über das halbjährliche Meldeverfahren.

 

Was der betriebsindividuelle Wert bedeutet, wird aus dem Schreiben leider nicht ersichtlich. Denn die Information, ab welcher Therapiehäufigkeit der Tierhalter über dem Mittelwert der Betriebe liegt und demensprechend Maßnahmen einleiten muss, enthält das Schreiben nicht. Diese Kennziffern werden erst ab dem 31. März veröffentlicht.

 

Was müssen die Landwirte also jetzt tun?

Erst im April muss jeder Landwirt diese beiden Kennziffern ergänzen und sich selbst einordnen. Bis dahin braucht der Landwirt nicht tätig werden.

 

Aus Sicht der ISN ist dieses Info-Schreiben in bestem Behördendeutsch für Landwirte zum jetzigen Zeitpunkt ohne neue Erkenntnisse. Warum wurde also nicht noch 14 Tage mit dem Versenden gewartet und dann die Kennziffer mit eingedruckt? Dann hätten sich alle Landwirte direkt einordnen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten können. Diesen Service bietet das LAVES nicht.

arrow_upward