LAVES informiert Tierhalter über Therapiehäufigkeit – Vergleichskennzahlen fehlen noch
In der vergangenen Woche haben die niedersächsischen Tierhalter ein Schreiben des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erhalten.
Inhalt dieses Schreibens ist die Mitteilung über die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit gemäß des neuen Arzneimittelgesetzes sowie eine beiliegende Information über das halbjährliche Meldeverfahren.
Was der betriebsindividuelle Wert bedeutet, wird aus dem Schreiben leider nicht ersichtlich. Denn die Information, ab welcher Therapiehäufigkeit der Tierhalter über dem Mittelwert der Betriebe liegt und demensprechend Maßnahmen einleiten muss, enthält das Schreiben nicht. Diese Kennziffern werden erst ab dem 31. März veröffentlicht.
Was müssen die Landwirte also jetzt tun?
Erst im April muss jeder Landwirt diese beiden Kennziffern ergänzen und sich selbst einordnen. Bis dahin braucht der Landwirt nicht tätig werden.