21.05.2013rss_feed

Leistungsobergrenzen: Länder vertagen NRW-Entwurf zur Schweinehaltung

Mastschweine 2

Zu dem von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es keine rasche Entscheidung.

 

Der Agrarausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag beschlossen, die Vorlage zu vertagen. Die Länder wollen sich offenbar noch eingehend mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verschärfung der Tierschutzanforderungen in der Schweinehaltung befassen. Im Mittelpunkt steht eine Anhebung des Mindestplatzangebots je Tier um etwa 30 %. Gelten soll dies für Zuchtläufer und Mastschweine ebenso wie für Jungsauen und Sauen sowie für Absetzferkel, berichtet Agra Europe.

 

Umstrittener Entwurf

In der Landwirtschaft ist der Entwurf der rot-grünen Düsseldorfer Landesregierung auf scharfe Kritik gestoßen. Sollte sich der Bundesrat die Initiative zu eigen machen und die Vorlage einbringen, würde sie aller Voraussicht nach auf Ablehnung der Bundesregierung stoßen. Allerdings könnte der Entwurf eine Rolle spielen bei der zu erwartenden Diskussion um Tierschutz in der Landwirtschaft im Rahmen des Bundestagswahlkampfes.

 

Die ISN meint:

Der versuchte rasche Vorstoß aus NRW die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu verschärfen, wurde durch den Agrarausschuss etwas gebremst. Das ist auch gut so!, meint ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Die geforderten Verschärfungen betreffen sehr sensible Themen, bei denen es an die Existenz der schweinehaltenden Betriebe geht. Deshalb wäre es unverantwortlich, diese Entscheidung im Hauruckverfahren zwischen Tür und Angel ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage durchzudrücken.

Bereits bei bekannt werden der Initiative hat die ISN intensiv über die geplanten Maßnahmen berichtet und bewertet.



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