18.07.2014rss_feed

Leitfaden des BMEL für die orale Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Trinkwasser

Am 1. April 2014 trat das Antibiotika-Minimierungskonzept der 16. AMG-Novelle in Kraft.

Das BMEL hat im Zuge dessen die Grundsätze zur Oralen Anwendung von Tierarzneimitteln im Nutztierbereich über das Futter oder das Wasser in einem Leitfaden für Tierärzte und Tierhalter zusammengefasst. Nach der Neufassung des entsprechenden Leitfadens muss der Tierhalter vor einer oralen Anwendung von Arzneimitteln im Zusammenwirken mit dem Tierarzt einen betriebsindividuellen Risikomanagementplan erarbeiten.

 

Im Nutztierbereich kann die orale Anwendung von Tierarzneimitteln mit Fütterungsarzneimittel (FüAM) oder durch oral anzuwendende Fertigarzneimittel (OAF) erfolgen und stellt eine unverzichtbare Formen der arzneilichen Versorgung von Tieren dar. Insbesondere bei der Behandlung von Tiergruppen ist diese Therapieform jedoch bei unsachgemäßer Anwendung mit erhöhten Risiken verbunden, die dazu führen können, dass die Wirksamkeit der Arzneimittelanwendung beeinträchtigt wird, heißt es in dem Merkblatt des BMEL.

 

Die Herstellung von FüAM ist in den vergangenen Jahren stark rückläufig. Der Einsatz von OAF ist hingegen gestiegen. Diese OAF können vom Tierarzt nur abgegeben werden, wenn er sich von der Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Anwendung in der Tierhaltung überzeugt hat.

Das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Merkblatt auf seiner Internetseite beantwortet.

An wen richtet sich der Leitfaden?

Der Leitfaden richtet sich an Tierärzte und Tierhalter und erläutert die rechtlichen Zusammenhänge beim oralen Einsatz von Arzneimitteln bei Nutztieren. Es werden die Schritte von der Auswahl des Arzneimittels bis zur Verabreichung und Kontrolle des Behandlungserfolgs beschrieben und die Verantwortlichkeiten von Tierarzt und Tierhalter für die einzelnen Schritte dargelegt.

Welches Ziel hat der Leitfaden?

Ziel des Leitfadens ist u. a. die Verschleppung von Arzneimittelrückständen in andere - nicht zu behandelnde - Tiergruppen zu vermeiden sowie in jedem Fall sicherzustellen, dass jedes behandlungsbedürftige Tier die Arzneimittelmenge erhält, die es therapeutisch benötigt. Der Leitfaden sieht auch vor, dass die erste Verabreichung der OAF durch Tierarzt und Tierhalter gemeinsam erfolgt.

Gibt es schon Dosiergeräte, die nach der DIN-Norm geprüft sind?

Seit Dezember 2010 ist die DIN-Norm 10529-1 unter dem Titel Dosiersysteme für die orale Verabreichung von pulverförmigen oder flüssigen Fertigarzneimitteln bei Nutztieren - Teil 1: Dosiersysteme für pulverförmige Fertigarzneimittel zur Verabreichung über mehlförmiges Futter veröffentlicht.

Seit August 2013 ist die DIN-Norm 10529-2 unter dem Titel Dosiersysteme für die orale Verabreichung von pulverförmigen oder flüssigen Fertigarzneimitteln bei Nutztieren - Teil 2 Dosiersysteme für flüssige Fertigarzneimittel zur Verabreichung über Trinkwasser veröffentlicht.

Beide Normen können beim Deutschen Institut für Normung e. V. bestellt werden.

Gibt es einen Plan für Tierhalter zum Risikomanagement von oral anzuwendenden Arzneimitteln?

Zugleich mit dem Leitfaden und den Merkblättern wurde bereits 2009 ein Plan für ein betriebsindividuelles Risikomanagement zur oralen Medikation erstellt, das zunächst allerdings nicht mit in den Leitfaden aufgenommen wurde. Aus Sicht der Überwachungsbehörden stellt dieser Plan allerdings eine gute Anleitung für Tierarzt und Tierhalter dar, Futter- und Tränkesysteme vor Verschleppungen von Arzneimitteln zu schützen. Anlässlich der Überarbeitung des Leitfadens wurde dieser Plan jetzt als Anlage in den Leitfaden mit aufgenommen und kann ebenfalls auf dieser Seite heruntergeladen werden. In diesem Zusammenhang muss auch beachtet werden, dass Verschleppungen von Arzneimitteln in Futtermittel für Tiergruppen, die nicht mit Arzneimitteln behandelt werden sollen, Cross Compliance relevant sein können und entsprechend verhindert werden müssen.


Weitere Informationen zum Thema Tierarzneimittel sind auf der Seite des LAVES zu finden

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