Meldung zur Tierhaltungskennzeichnung – so läuft es in den Bundesländern

Durch das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sind alle Schweinemäster in Deutschland dazu verpflichtet der jeweils zuständigen Behörde zu melden, in welches Haltungssystem ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist ©Canva, BMEL
Ab dem 1. August 2025 muss – Stand heute – Frischfleisch im Lebensmitteleinzelhandel gemäß des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes mit dem staatlich vorgegebenen Haltungsstufen gekennzeichnet werden. Schweinemästern, die bis dahin ihre Haltungsform(en) noch nicht gemeldet und noch keine Kennnummer für ihren Betrieb erhalten haben, drohen dann Vermarktungsnachteile. Deshalb heißt es jetzt, schnell melden. Doch wo und wie läuft die Meldung in den Bundesländern? Wir haben für Sie recherchiert.
Mit der Mitteilung der Haltungsform bestätigt der Tierhalter die Einhaltung der Kriterien der entsprechenden Haltungsform und macht entsprechende Anhaben zur Stallfläche und zur Tierzahl. Für Ställe der Stufe Platz
muss zur Einhaltung der Kriterien in der Regel kein Nachweis erbracht werden, weil hier der gesetzliche Mindeststandard ausreicht. Für Ställe der Stufe Bio reicht zum Nachweis die Teilnahme an einem Bioprogramm. Somit muss die Einhaltung der Kriterien für die Stufen Stall+Platz
, Frischluftstall
und Auslauf/Weide
mit entsprechenden Bescheinigungen, Zertifikaten, Auditberichten o.Ä. nachgewiesen werden. Einige Länder haben gesonderte Regelungen für Betriebe der Stufe Stall+Platz
getroffen, wie nachfolgend dargestellt ist.
Umgang mit ITW-Betrieben
Für Niedersachsen ist neu, dass sich ITW-Betriebe nun zunächst ohne Nachweis in Stall + Platz
einordnen können. Der Nachweis für die Einhaltung der ITW-Kriterien kann dann noch bis Ende 2025 nachgereicht werden, so dass dafür die ausstehenden ITW-Audits noch abgewartet werden können. In NRW, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern besteht bereits seit dem vergangenen Jahr die Möglichkeit, sich als ITW-Betrieb mit der Zusicherung der zukünftigen Umsetzung der neuen Kriterien zur Stufe Stall + Platz
zu melden. Entsprechende Nachweise (z.B. Auditberichte) zur Umsetzung der aktuellen Kriterien können nachgereicht werden. In Bayern können Betriebe nach wie vor erst in die Stufe Stall + Platz
eingeordnet werden, wenn ein entsprechender Nachweis zur Umsetzung der neuen ITW-Kriterien erbracht wurde.
Gemeinsames Meldeportal für Niedersachsen, Bayern und Brandenburg
In Niedersachsen, Bayern und Brandenburg sind die jeweiligen Landesämter – LAVES Niedersachen, LGL Bayern und LVAG Brandenburg – zuständig. Schweinemäster müssen sich hier über ein gemeinsames elektronisches Meldeportal der drei Bundesländer mit den Zugangsdaten, die sie auch zur Anmeldung bei der HI-Tier-Datenbank nutzen (VVVO-Nummer und PIN), ausweisen. Dann können Sie je nach Betriebskonstellation eine oder mehrere Haltungseinrichtungen (im Wesentlichen die einzelnen Ställe) anlegen und dazu jeweils weitere Angaben machen.
Zum gemeinsamen Meldeportal geht es hier: Mitteilung nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Weitere Meldeportal und Onlineformulare
Auch in Nordrhein-Westfalen wurde beim Landesamt LANUV ein elektronisches Meldeportal eingerichtet, bei dem sich Schweinemäster über die Anmeldedaten der HI-Tier-Datenbank (VVVO-Nummer und PIN) anmelden können.
Das NRW-Meldeportal ist hier erreichbar: Tierhaltungskennzeichnung | Tierhaltungskennzeichnung (LANUV NRW)
In Hessen hat das zuständige Regierungspräsidium in Gießen seit November ein Online-Portal als Online-Formular eingerichtet. Hier können Schweinemäster ihre Meldung direkt eingeben und den Lageplan hochladen. Das Portal und entsprechende Infos finden sich unter: Tierhaltungskennzeichnung: Meldeportal in Hessen für Schweinemäster | Beteiligungsportal Regierungspräsidium Gießen
In Sachsen ist das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zuständig für die Tierhaltungskennzeichnung. Hier wird ebenfalls ein Online-Formular zur Meldung genutzt. Informationen dazu und zur Kennzeichnung finden sich unter: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - Tierschutz und Tiergesundheit - sachsen.de
Meldeformulare in verschiedenen Bundesländern
Baden-Württemberg hat die Umsetzung der staatlichen Kennzeichnung an sein Landesamt LGL übertragen. Genutzt wird ein herunterladbares Formular, dass ausgefüllt per E-Mail an das Landesamt geschickt wird. Informationen und das entsprechende Formular finden sich unter: Tierhaltungskennzeichnung
Die für Agrarwirtschaft in Hamburg zuständige Behörde stellt ein Meldeformular zur Kennzeichnung auf folgender Seite zur Verfügung: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Ein Meldeformular zur Tierhaltungskennzeichnung befindet sich für Mecklenburg-Vorpommern auf der Seite des Zuständigen Landesamtes LALLF ebenso wie weitergehende Informationen: LALLF M-V: Tierhaltungskennzeichnung
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist in Rheinland-Pfalz für die Kennzeichnung zuständig. Einen Vordruck zur Meldung und Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung finden sich unter: Tierhaltungskennzeichnungsgesetz . Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
In Sachsen-Anhalt wurde der Landeskontrollverband mit der Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung beliehen. Zur Meldung steht ein Formular zum Download bereit. Dieses und alle weiteren Infos finden sich unter: Umsetzung1_Tierhaltungskennzeichengesetz.pdf
In Schleswig-Holstein liegt die Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung bislang beim Landwirtschaftsministerium (MLLEV). Die Meldungen der Haltungsformen sollen auch hier über ein bereitgestelltes Formular erfolgen. Informationen und das entsprechende Formular finden sich unter: schleswig-holstein.de - Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz - Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung
Schweinehalter direkt angeschrieben
Im Saarland hat das für Landwirtschaft zuständige Ministerium als zuständige Behörde die Schweinehalter direkt angeschrieben. Informationen zum Meldeverfahren und das Mitteilungsformular werden auf seiner Webseite bereitgestellt: Tierhaltungskennzeichnung - saarland.de
Das Landesamt für Verbraucherschutz (TVL) in Thüringen hat die Mastschweinebetriebe direkt angeschrieben und zur Meldung aufgefordert. Ein Meldebogen steht zudem auf der TVL-Seite mit weiteren Informationen bereit: Herstellung von Lebensmitteln | Verbraucherschutz