Merkblatt der LWK Niedersachsen zum Nöttöten von Saugferkeln
Nach der Veröffentlichung des niedersächsischen Erlasses zur Betäubung und Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln mit einem Lebendgewicht von bis zu 5 kg durch Tierhalterinnen und Tierhalter
in der vergangenen Woche hat heute die Landwirtschaftskammer Niedersachsen das beigefügte Merkblatt zur Nottötung von Ferkeln veröffentlicht.
Dieses Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit anderen landwirtschaftlichen Organisationen, darunter auch die ISN, erstellt.
Neben den Hinweisen zur korrekten Betäubung und Tötung enthält das Merkblatt auch Hinweise zur nötigen Sachkunde.
So heißt es dort: Tierhalter erwerben diese Sachkunde z.B. in ihrer Ausbildung zum Landwirt oder Tierwirt, es müssen theoretische als auch praktische Erfahrungen vorliegen. Informationsveranstaltungen zum Töten von Saugferkeln bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen an.