12.02.2025rss_feed

MKS-Bekämpfung: Brandenburg beginnt mit schrittweiser Aufhebung der Restriktionszonen

Die MKS- Schutzzone (rot) wurde in Brandenburg aufgehoben, dort gelten nun die Regeln der Überwachungszone (blau) ©MLEUV

Die MKS- Schutzzone (rot) wurde in Brandenburg aufgehoben, dort gelten nun die Regeln der Überwachungszone (blau) ©MLEUV

Das Land Brandenburg hat gestern mit dem schrittweisen Aufheben der mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) verbundenen Restriktionen begonnen. Ab sofort wird die Schutzzone, die in einem 3-km-Radius um die Ausbruchsstelle bei Hönow eingerichtet wurde, aufgehoben und in eine Überwachungszone umgewandelt. Ein Durchführungsbeschluss der EU regelt das weitere Vorgehen.

 

Fortschritt im Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) in Brandenburg: Mit Wirkung vom 11.02.2025 wurde die Schutzzone aufgehoben, die in einem 3-km-Radius rund um die Ausbruchstelle in dem betroffenen Wasserbüffelbestand bei Hönow eingerichtet wurde und in eine Überwachungszone umgewandelt. Das gab Landesveterinär Dr. Stephan Nickisch in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, gestern Nachmittag bekannt. Für die in der bisherigen Schutzzone ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe bedeute das eine Lockerung des Kontrollregimes. Tiertransporte von Klauentieren aus der nun eingerichteten Überwachungszone hinaus oder in die Überwachungszone hinein seien allerdings immer noch untersagt, betonte der Landesveterinär.

 

EU-Recht legt Fristen zur Aufhebung der Restriktionen fest

Das Vorgehen beim Aufheben der Restriktionen regelt dabei ein Durchführungsbeschluss der EU. Die gesamte Überwachungszone könne frühestens am 25. Februar aufgehoben werden. Um den internationalen Richtlinien für die Erlangung des Status MKS-frei zu entsprechen, müssten bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen rund um den Ausbruchsbetrieb in verkleinerter Form noch bis zum 11. April fortgeführt werden, kündigte Nickisch an.

Durch die Einrichtung dieser verkleinerten Restriktionszone nach internationaler Norm erlangen alle Gebiete außerhalb dieser Zone, dies gilt für die weiteren 14 Bundesländer aber auch für die restlichen Gebiete in Berlin und Brandenburg, den Status MKS-Frei zurück, so dass der Handel außerhalb dieser verkleinerten Zone keinen Beschränkungen mehr unterliegt. Letztendlich entscheiden weder das Land Brandenburg oder der Bund noch die EU, ob Deutschland den internationalen Status MKS-frei zurückerhält, sondern die internationale Tiergesundheitsorganisation World Organisation For Animal Health (WOHA).

 

Konsequentes Vorgehen zahlt sich aus

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir lobte heute in einer Pressemitteilung das konsequente Vorgehen gegen die MKS und erklärte, dass Deutschland dafür international von vielen Seiten Anerkennung erhalten und Vertrauen aufgebaut habe. Das zahle sich nun auch in den Verhandlungen mit europäischen Partnern aus. Die jetzt durch die EU-Kommission festgelegte kleinere Zone, die es für die sogenannte Regionalisierung braucht, ist eine direkte Folge dieser guten Arbeit. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch bei den Verhandlungen mit Drittstaaten eine gute Ausgangsposition haben, so Özdemir. Zudem wiederholte er sein Anliegen, dass kein Hof wegen der MKS aufgeben müssen soll – daran arbeite er mit Hochdruck. Parallel dazu werden bereits die Vorbereitungen für die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit Deutschlands bei der WOAH getroffen.


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