MKS: BMEL beantragt Entschädigungs-Hilfen bei der EU
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat vor dem Hintergrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) Anfang dieses Jahres in Brandenburg finanzielle Unterstützung für die Landwirtschaft bei der Europäischen Kommission beantragt. Dadurch soll Betrieben, die durch staatlich auferlegte Restriktionen wirtschaftliche Schäden erlitten haben, entschädigt werden.
ISN: Generell bei Tierseuchen – also auch bei der Afrikanischen Schweinepest – ist es richtig, unschuldig von Restriktionen betroffene Betriebe finanziell zu unterstützen, um wirtschaftliche Folgeschäden abzufangen. Wichtig ist es dabei aber auch Schäden so gering wie möglich zu halten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bei der Europäischen Kommission Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffenen Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie für sämtliche schweinehaltenden Betriebe in Brandenburg beantragt. Das gab das Ministerium am Donnerstagnachmittag (27.02.2025) bekannt. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Der Schaden, der allein bei den schweinhaltenden Betrieben in Brandenburg entstanden ist, wird auf 7 Mio. Euro geschätzt. Wird der Antrag bewilligt, könnte die Europäische Union 60 % der Schadenssumme entschädigen.
Keine Zeit in Brüssel verlieren
Der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir betonte erneut, dass es sein Ziel sei, dass kein einziger Hof aufgrund der Maul- und Klauenseuche seine Arbeit einstellen müsse. Deshalb haben wir nach enger Abstimmung mit dem Land Brandenburg bei der Europäischen Kommission Hilfen für die unmittelbar betroffenen Betriebe beantragt. Die Betriebe in Brandenburg sind auf diese finanzielle Stützungsmaßnahme angewiesen, um weitermachen zu können. In Brüssel darf jetzt keine Zeit verloren werden
, so der Minister.
Die ISN meint:
Das Vorgehen des Bundeslandwirtschaftsministers ist genau richtig! Für solche Zwecke sind Instrumente wie die EU-Krisenfonds schließlich angelegt. Im Tierseuchenfall brauchen Tierhalter, deren Betriebe durch Restriktionsmaßnahmen unverschuldet in finanzielle Not geraten sind Unterstützung und dürfen nicht allein im Regen stehen bleiben. Darüber hinaus muss alles dafür getan werden, dass die Exportmärkte wieder geöffnet werden und der Markt sich schnell wieder freilaufen kann. Auch wenn es danach aussieht, dass es beim MKS-Einzelfall bleibt, wirken sich die verhängten Importsperren von Drittländern unter anderem für Schweinefleisch unmittelbar auf die ganze Wertschöpfungskette aus.
Es kann allerdings nicht sein, dass der Blick hierbei nur auf die MKS gerichtet wird – denn noch viel weitreichender sind die Folgen der ASP, die den deutschen Schweinehaltern bereits im fünften Jahr erheblich zusetzt und für massive Schäden sorgt. Aus Sicht der ISN ist es insgesamt aber auch entscheidend, die wirtschaftlichen Schäden der staatlichen Maßnahmen zu minimieren, ohne Zugeständnisse bei der Effizienz der Tierseuchenbekämpfung einzugehen. Dabei ist es besonders wichtig, alles dafür zu tun, dass die Lieferketten am laufen bleiben.