MKS: Brandenburg beantragt vorsorglich Aktivierung der Impfstoff-Datenbank
Zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) und in Abstimmung mit den anderen Bundesländern hat Brandenburg gestern vorsorglich die Aktivierung der MKS-Impfstoffbank beantragt, um für alle denkbaren zukünftigen Szenarien auch außerhalb Brandenburgs gerüstet zu sein. Das Potsdamer Landwirtschaftsministerium betonte dabei, dass die Entscheidung zur Aktivierung der MKS-Impfstoffbank keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz dieses Impfstoffes sei. Bisher wurden keine weiteren MKS-Fälle festgestellt.
ISN: Vorsorgliche Vorbereitungen zu treffen, ist richtig. Es besteht aber Hoffnung, dass es beim MKS-Einzelfall bleibt, und es am Ende nicht zur Impfung kommen muss.
Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland bei Wasserbüffeln sind bisher keine neuen Fälle festgestellt worden. Aufgrund des aktuellen MKS-Ausbruchsgeschehens haben die Bundesländer Brandenburg gebeten, als derzeit betroffenes Land, die MKS-Impfstoffbank zu aktivieren, um bei einer möglichen Ausbreitung der MKS auf weitere Gebiete in Deutschland vorbereitet zu sein. Die Bundesländer haben die Möglichkeiten für eine eigene MKS-Impfstoffbank für Deutschland bereits vor Jahren etabliert.
Impfstoffeinsatz aktuell nicht vorgesehen
Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium betonte dabei, dass diese Entscheidung zur Aktivierung der MKS-Impfstoffbank keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz dieses Impfstoffes sei. Die Aktivierung der MKS-Impfstoffbank zum jetzigen Zeitpunkt diene der Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche, da von der Aktivierung bis zu einer möglichen Bereitstellung der Impfdosen mindestens 6 Tage benötigt werden. Die Bundesländer haben sich dafür ausgesprochen, dass die Kosten für die Aktivierung dieser Impfstoffbank nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden.
Die Europäische Kommission ermöglicht den Mitgliedstaaten unter Einhaltung bestimmter Auflagen den Einsatz dieser Impfstoffe als zusätzliche Seuchenbekämpfungsmaßnahme. Der Impfstoff wird für den Fall einer weiteren Ausbreitung der Seuche oder für den Fall des Auftretens in anderen Regionen Deutschlands als mögliche Bekämpfungsmaßnahme vorrätig gehalten.
Die ISN meint:
Auch wenn aktuell die Hoffnung besteht, dass es beim MKS-Einzelfall bleibt, ist es richtig, vorbereitet zu sein. Bestenfalls wird eine Bekämpfungsoption eröffnet, die man am Ende aber nicht braucht – das heißt, eine Impfung nicht notwendig sein wird.