MKS: Verbringungsverbot für Klauentiere in Brandenburg wird nicht verlängert
Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im brandenburgischen Landkreis Märkisch-Oderland wurde ein komplettes Verbringungsverbot für Klauentiere erlassen, um die weitere Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen. Dieses läuft heute aus und wird nicht weiter verlängert.
Nach der Erstfeststellung der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg wurde am 10. Januar 2025 per Eilverordnung ein Verbringungsverbot von Klauentieren erlassen. Das Verbot galt zunächst für 72 Stunden und wurde anschließend noch zweimal bis einschließlich 17. Januar 2025 verlängert. Verboten war der Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden. Gleiches galt für in den Tierhaltungsbetrieben von diesen Tieren gewonnenen Körpern oder Tierkörperteilen und Gülle.
Wie das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg mitteilte, läuft die Verordnung mit dem Ende des heutigen Tages aus und wird nicht weiter verlängert. Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es weiterhin keine Hinweise auf eine Ausbreitung der MKS.
Die eingerichtete Schutzzone und die Überwachungszone um den Ausbruchsort bleiben weiter aufrechterhalten.