NDR und Animal Equality
kritisieren Haltungsbedingungen in EDEKAs Gutfleisch
-Betrieben
Tierschützer der Gruppe Animal Equality
haben in Schweinebetrieben, die an dem EDEKA-Markenfleischprogramm Gutfleisch
teilnehmen, erschreckende Aufnahmen gemacht. NDR 1 Welle Nord und das Schleswig-Holstein Magazin haben die vermutlich illegal entstandenen Bilder jetzt veröffentlicht.
5 Gutfleisch
-Betriebe betroffen
Insgesamt soll auf 5 Gutfleischbetrieben in Schleswig-Holstein zwischen Februar und Juni gedreht worden sein. Zu sehen sind ein verendetes Schwein auf dem Gang des Abteils, enge Kastenstände, Schwanzbeißen, Nabelbrüche und Tiere mit Ohrnekrosen, die von anderen Tieren angeknabbert werden.
Wir haben wirklich in jedem einzelnen Betrieb, der offen war und in den wir reingegangen sind, schreckliche Dinge gefunden. Wir haben Verstöße und unbeschreibliches Tierleid vorgefunden
, sagt die Tierschutzaktivistin Ria Rehberg von der Organisation Animal Equality gegenüber dem Schleswig-Holstein Magazin.
Edeka-Nord verweist auf Anfrage von NDR 1 Welle Nord und Schleswig-Holstein-Magazin auf ein umfangreiches Kontrollsystem zur Einhaltung von Tierschutzstandards, das in den vergangenen Jahren weiter ausgebaut worden sei. Alle Beteiligten müssten sich an vereinbarte Regelungen halten. Bei wissentlichen Verstößen würden sie aus der Belieferung von Gutfleisch ausgeschlossen. Bislang seien keine Vorwürfe zu einzelnen Höfen bekannt.
Die ISN meint:
Man hat das Gefühl, dass die Schweinehalter in diesem Jahr das Sommerloch mit erschreckenden und abstoßenden Bildern füllen sollen.
Wir können uns nur wiederholen: Die Bilder entsprechen nicht unserer Vorstellung einer ordnungsgemäßen Praxis. Es ist die Verantwortung jedes einzelnen Tierhalters gefragt!
Die Rechtslage ist eindeutig
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) legt in § 4 – Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
fest:
(1) Wer Nutztiere hält, hat vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 sicherzustellen, dass
… 2. das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft wird und dabei vorgefundene tote Tiere entfernt werden;
3. soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird; …
Grundsätzlich gilt: Wenn nicht nach Recht und Gesetz gehandelt wird, dann müssen unverzüglich die verantwortlichen Ordnungsbehörden einschreiten und Missstände rigoros abstellen. Ohne Wenn und Aber gilt: Recht und Gesetz gelten für alle! Wer sich daran nicht hält, schadet nicht nur sich selbst, sondern unserer ganzen Branche.