Neue Schweinepestfälle in Polen - BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung!
In Polen greift aktuell die Afrikanische Schweinepest (ASP) um sich. Medienberichten zufolge sind seit Jahresbeginn bis Mitte dieser Woche bereits sechs Fälle nachgewiesen worden. Seit dem letzten Auftreten von ASP im Frühjahr 2014 sollen insgesamt neun Ausbrüche der Seuche verzeichnet worden sein.
Laut den Angaben des Staatlichen Veterinäristituts Pulawy konzentrieren sich die Ausbrüche in diesem Jahr auf die Wojewodschaft Podlachien im Nordosten des Landes. Zwischenzeitlich seien die üblichen Maßnahmen zum Seuchenschutz ergriffen worden. Dazu gehören neben der Keulung der betroffenen Bestände ein Verkehrsverbot in den Seuchengebieten sowie Kontrollen und Probennahmen in benachbarten Betrieben, berichtet Agra Europe.
Nach Darstellung mehrerer Fachmedien soll die Ursache für die beiden jüngsten Seuchenausbrüche der Zukauf infizierter Ferkel gewesen sein. Da diese aus nicht vollständig deklarierter und somit dubioser
Quelle gestammt hätten, seien Ermittlungen gegen den oder die Verkäufer der Tiere aufgenommen worden. Vor dem möglicherweise kriminellen Hintergrund der jüngsten Vorfälle hat sich der polnische Landwirtschaftsminister Krzysztof Jurgiel gegenüber Premierministerin Beata Szydło für die Einrichtung einer interministeriellen Task Force zur Ursachenanalyse und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ausgesprochen.
BMEL besorgt
Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ist alarmiert. Es bestehe immer die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird. Das der Anfang August gemeldete Neuausbruch in einer Gemeinde stattfand, die 50 km westlich von allen bisher aus Polen gemeldeten Fällen liegt, beunruhigt das BMEL.
Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland brächte neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinepopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt seien. Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben.
Die ISN empfiehlt nach wie vor allen Schweinehaltern die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest unbedingt einzuhalten.
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter!
Es gilt ein Einfuhrverbot von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen. Dies gilt natürlich auch für alle Privatpersonen, die keine Fleischprodukte von Reisen in diese Länder mitbringen dürfen.
Auch wenn es bei einem gut geführten Betrieb heute Standard ist und selbstverständlich sein sollte:
Sensibilisieren auch Sie nochmals Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und treffen Sie für ihren Betrieb Vorsichtsmaßnahmen, um der Einschleppung von Seuchen vorzubeugen!
In der SchweinehaltungshygieneVO sind die wichtigsten Maßnahmen beschrieben
- Grundsätzlich ist die Fütterung von Speiseabfällen verboten
- Konsequente und regelmäßige Schadnagerbekämpfung und Absicherung des Betriebes (z.B. durch einen Zaun) gegen das Eindringen von Schwarzwild
- Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern oder schützen (Elektrozaun)
- Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren
- Desinfektionswannen und Matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren