30.10.2024rss_feed

Niedersachsen: Diversifizierungsprogramm zum Abbau der Tierhaltung startet

©ISN, Canva

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Die niedersächsische Landesregierung startet das Zukunftsprogramm Diversifizierung, mit dem Schweinehalter, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken, bei der Umstrukturierung ihrer Betriebe unterstützt werden sollen. Es stehen 6,5 Millionen Euro pro Jahr für diese Förderrichtlinie bereit.

ISN: Das Programm ist eine vertane Chance und in der Gesamtbetrachtung der Aktivitäten der Landesregierung im Schweineland Niedersachsen ein verheerendes Signal an die niedersächsischen Schweinehalter.

 

Wie das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in einer Pressemitteilung bekannt gab, startet ab sofort das Zukunftsprogramm Diversifizierung bzw. die Förderrichtlinie. Die Förderrichtlinie ist inzwischen veröffentlicht worden und in Kraft getreten.


Anträge bis 2. Dezember einreichen

Im Rahmen der Richtlinie Diversifizierung bei Abbau der Tierhaltung werden Zuwendungen für Investitionen zur Schaffung neuer Einkommensalternativen für landwirtschaftliche Betriebe bewilligt. Voraussetzung ist, dass diese nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnen sind. Für die Maßnahme stehen derzeit pro Jahr 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge für die Richtlinie können bis zum 2. Dezember eingereicht werden. Für die nächste Förderperiode im kommenden Jahr können Anträge bis zum 15. Juni 2025 bei der Landwirtschaftskammer (LWK) gestellt werden.

 

Was wird gefördert

Laut Pressemitteilung sollen mit der Fördermaßnahme Betriebe unterstützt werden, die ihren Tierbestand teilweise oder in Gänze abstocken und in ihre Diversifizierung investieren, um so eine alternative Einkommensquelle zu generieren. Das könne beispielsweise die Anschaffung einer (mobilen) Obstmosterei, einer mobilen Käserei mit Direktvermarktungsmöglichkeit oder auch Investitionen in die Landtouristik oder eines Hofladens/Hofcafés sein. Die Diversifizierungsförderung sei damit auch eine Reaktion auf die abnehmenden Tierzahlen und auf sinkende Zahlen der Tierhaltungsbetriebe – eine Entwicklung, die in der Schweinehaltung aufgrund des sich verändernden Konsumverhaltens von Verbraucher*innen am stärksten ausgeprägt sei. Auch Betriebe, die in den vergangenen 15 Monaten vor Antragsstichtag ihre Tierbestände abgebaut haben, sollen demnach berücksichtigt.

 

Wer kann Anträge stellen?

Förderfähig sind Investitionen in Inventar sowie in bauliche Investitionen in bestehende Gebäude (bis maximal 30 Prozent Erweiterung des vorhandenen Baukörpers) und damit verbundene Architekten- und Ingenieurleistungen. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent. Die Zuwendungshöhe muss 5.000 Euro übersteigen und beträgt maximal 300.000 Euro. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen, die dauerhaft mindestens 30 Großvieheinheiten ihrer Tierplätze abbauen. Berücksichtigt werden hierbei die Tierarten Rind, Schwein und Geflügel (ausgenommen sind Mobilställe). Der Abbau muss komplette Stallgebäude umfassen und darf maximal 15 Monate vor Antragsstichtag erfolgt sein. Betriebssitz und Investitionsort müssen in Niedersachsen liegen. Als Antragsteller kommt ausschließlich der/die abgebende Tierhalter/in und Eigentümer/in des Stallgebäudes, der in das Diversifizierungsprojekt investiert, in Frage. Mit dem Projekt darf nicht vor Erteilung der Bewilligung begonnen worden sein.

 

ISN: Verheerendes Signal und Steuerverschwendung

Im Rahmen des Förderprogramms können quasi mit dem Abbau der Tierhaltung Pluspunkte gesammelt werden, um Förderung für Investitionen außerhalb der landwirtschaftlichen Urproduktion zu bekommen. Dieses Förderprogramm ist eine vertane Chance. In der Gesamtbetrachtung, in der zudem auffällt, dass das Land Niedersachsen sämtliche Unterstützung für Schweinehalter – u.a. die Ringelschwanzprämie – gestrichen hat, entsteht dadurch das verheerende Signal an die Schweinehalter: Wir wollen euch nicht! Die Landesregierung fördert den Abbau, statt – anders als sie es sich selbst im eigenen Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben hat – den Umbau und die Transformation der Tierhaltung. Das bekommen Bundesländer, in denen Schweinehaltung weit weniger Bedeutung hat, deutlich besser hin. So will beispielsweise Hessen extra einen runden Tisch einrichten, um explizit Schweinehaltung im Land zu halten. Da das niedersächsische Diversifizierungsprogramm Investitionen in die landwirtschaftliche Urproduktion insgesamt ausschließt, wird de facto sogar der Ausstieg aus der Landwirtschaft vorangetrieben. Aus Sicht der Schweinehaltung ist diese Prämie kontraproduktiv zum Förderprogramm Stallumbau des Bundes und zur Transformation der Schweinehaltung, denn die Wohnungen, die mit der Maßnahme auf den Höfen finanziert werden, verhindern dann zusätzlich Umbaumaßnahmen von tierhaltenden Betrieben in der Nachbarschaft. Schade um das Steuergeld, das man für die Transformation der Tierhaltung hätte sinnvoll einsetzen können, ordnet ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack die Fördermaßnahme ein.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer im Bereich der Agrarförderung: Förderung von nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnenden Investitionen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen bei Abbau der Tierhaltung (DAT)

 


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