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Niedersachsen: Düngemeldungen bei ENNI bis Ende März einreichen

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Landwirte in Niedersachsen müssen ihre düngerechtlichen Aufzeichnungen im Rahmen der Düngeverordnung elektronisch über das Portal ENNI melden, sofern sie einer Meldepflicht unterliegen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat nun darauf hingewiesen, dass die Frist für das Düngejahr 2024 Ende März abläuft.

Welche Daten erfasst werden und alle weiteren Informationen zur Meldung, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

 

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist darauf hin, dass alle aufzeichnungspflichtigen Betriebe in Niedersachsen ihre düngerechtlichen Aufzeichnungen des Düngejahrs 2024 bis Ende März im Meldeportal ENNI melden müssen. Dies betrifft die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die Betriebsobergrenze (170N) aus dem Düngejahr 2024. Betroffen von der Pflicht zur ENNI-Meldung sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen, die mehr als 15 ha landwirtschaftliche Fläche bewirtschaften und mindestens einen Schlag aktiv düngen. Außerdem müssen Betriebe unter 15 ha, die mindestens einen Schlag aktiv düngen, der Meldepflicht nachkommen, sobald Wirtschaftsdünger aufgenommen werden, der N-Anfall aus eigener Tierhaltung 750 kg N übersteigt oder mehr als 2 ha Sonderkulturen angebaut werden. Betriebe, die nicht der Meldepflicht unterliegen, werden ebenfalls von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen aufgefordert, dies mitzuteilen, sofern noch nicht geschehen.

Bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen finden Sie eine Entscheidungshilfe, mit der Sie überprüfen können, ob Ihr Betrieb der Aufzeichnungspflicht unterliegt: "Welcher Betrieb ist aufzeichnungspflichtig im Rahmen der Düngeverordnung?"

 

Welche Daten werden erfasst?

Für die Meldung müssen folgende Daten aus dem Düngejahr 2024 erfasst werden:

  • die aufzuzeichnenden Angaben zur Düngebedarfsermittlung für jeden Schlag (Programmbereich Düngebedarfsermittlung)
  • die aufzuzeichnenden Angaben über die Düngemaßnahmen für jeden Schlag (Programmbereich Dokumentation der Düngung)
  • die aufzuzeichnenden Angaben zur Weidehaltung (Programmbereich Dokumentation der Düngung)
  • die Ausgangsdaten zur Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) (Programmbereich Betriebliche N-Obergrenze)

 

Auf der Webseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen finden Sie ausführliche Informationen für die Anmeldung zum Meldeportal, zur korrekten Eingabe und zum Import Ihrer Daten, sollten Sie eine Ackerschlagkartei oder ein Düngeplanungsprogramm nutzen. Zudem wurde für alle weiteren Fragen eine Hotline bzw. eine E-Mail-Adresse eingerichtet, die Sie ebenfalls über den nachfolgenden Link finden: ENNI - Landwirtschaftskammer Niedersachsen

 

Sie erreichen das Meldeprogramm ENNI über den folgenden Link "Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen – ENNI".


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