03.04.2024rss_feed

Niedersachsen: Keine neuen Anträge zur ELER-Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)

Die niedersächsische ELER-Tierwohlförderung zur Ringelschwanzprämie wird eingestellt. ©ISN/Jaworr, niedersachsen.de

Die niedersächsische ELER-Tierwohlförderung zur Ringelschwanzprämie wird eingestellt. ©ISN/Jaworr, niedersachsen.de

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat auf seiner Webseite bekannt gegeben, dass in diesem Jahr kein neues Antragsverfahren zur ELER-Tierwohlförderung – der sogenannten Ringelschwanzprämie – angeboten wird. Das ML empfiehlt niedersächsischen Schweinehaltern sich stattdessen für das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung zertifizieren zu lassen.
ISN: Für die meisten niedersächsischen Ringelschwanzbetriebe wird eine alternative Förderung aus dem Bundestopf durch die dann notwendige Öffnung der Ställe nicht in Frage kommen.

 

Am 01.04.2024 ist die Richtlinie des Bundes zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten in Kraft getreten. Damit sollen die laufenden Mehrkosten gefördert werden, die durch das Betreiben von Schweinehaltung mit höheren Haltungsanforderungen entstehen.

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) empfiehlt niedersächsischen Betrieben auf seiner Webseite, noch 2024 Anträge auf Zertifizierung für die Bundesförderung zu stellen. Das gelte auch für diejenigen Betriebe, die derzeit noch an einer niedersächsischen ELER-Tierwohlförderung – der sogenannten Ringelschwanzprämie – teilnehmen. Eine gleichzeitige Teilnahme sowohl am Bundesprogramm als auch an der niedersächsischen ELER-Förderung in der Schweinehaltung, die vergleichbar aufgebaut ist und ebenfalls laufende Kosten bezuschusst, sei aufgrund des Verbotes einer Doppelförderung nicht zulässig. Das ML erklärt, dass Niedersachsen daher 2024 kein neues Antragsverfahren zur ELER-Förderung in der Schweinehaltung anbieten werde, die freiwerdenden Mittel würden in andere ELER-Maßnahmen umgeschichtet.

Das ML weist darauf hin, dass Betriebe mit einer ELER-Bewilligung aus 2023 weiterhin zur tiergerechten Haltung verpflichtet sind; Stichtag ist hier der 30.11.2024.

 

Betriebe mit einer ELER-Bewilligung aus 2023, die bis zum 30.11.2024 die Verpflichtungen zum niedersächsischen ELER-Programm einhalten müssen, erhalten bereits eine Förderung für 2024. Sie können zwar schon in diesem Jahr den Antrag auf Förderung der laufenden Mehrkosten bei der BLE stellen und sich ihre grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigen lassen. Sie können die Auszahlung der Förderung aber frühestens Anfang 2026 (bis zur Antragsfrist 31.03.2026) für das Förderjahr 2025 im Bundesprogramm beantragen.

 

Die ISN meint:

Die Spatzen pfiffen es schon länger von den Dächern, denn bei den diesjährigen GAP-Anträgen war bereits erkennbar, dass die Antragsauswahl zur niedersächsischen ELER-Tierwohlförderung nicht mehr möglich war. Dass die seit 2015 existierende und im vergangenen Jahr angepasste sogenannte Ringelschwanzprämie nun wegfällt, ist bedauerlich, hat sie doch einer ganzen Reihe von Betrieben den Einstieg in den Kupierverzicht ermöglicht. Für die meisten dieser Betriebe kommt die Förderung der laufenden Mehrkosten des Bundes nicht in Frage – allein schon, weil dazu erst einmal die Ställe geöffnet werden müssten. Eine Förderalternative für die Schweinehalter, die ihre Ställe nicht öffnen können und trotzdem mit entsprechendem Aufwand auf das Kupieren verzichten wollen, gibt es nicht. Der Wechsel der Fördertöpfe ist also ein Rückschritt für die niedersächsischen Schweinehalter und auch für den Tierschutz in Niedersachsen.

 


Hier finden Sie alle Infos zur Förderung der laufenden Mehrkosten des Bundes:

Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen – Teil 2: Förderung laufender Mehrkosten

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