22.03.2024rss_feed

Niedersachsen setzt sich für Anpassung der ASP-Maßnahmen bei der EU-Kommission ein

© Canva

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Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte setzte sich in dieser Woche bei einem Arbeitsbesuch bei der Europäischen Kommission in Brüssel für die Anpassung der Restriktionsmaßnahmen bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein. Wie können die Auswirkungen für die von Restriktionsmaßnahmen betroffenen Betriebe bei einem ASP-Ausbruch abgemildert werden? Zu dieser Frage diskutierte die Ministerin mit der EU-Kommission und übergab u.a. gemeinsam mit verschiedenen landwirtschaftlichen Organisationen ein Positionspapier mit entsprechenden Empfehlungen.

ISN: Es ist enorm wichtig, dass die Restriktionsvorgaben im ASP-Fall auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden, denn sie sind bei aller Notwendigkeit einer konsequenten Seuchenbekämpfung existenzbedrohend für die betroffenen Schweinehalter. Die europäischen Mühlen mahlen bekannterweise langsam und auch wenn es in Brüssel nicht gerade nach einer zügigen Umsetzung aussieht, so ist es umso wichtiger, jetzt dranzubleiben. Aber auch auf nationaler Ebene bzw. Landesebene gibt es noch erhebliche Defizite hinsichtlich der Entschädigung der betroffenen Betriebe.

 

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte ist in dieser Woche zu Gesprächsterminen mit der Europäischen Kommission zu verschiedenen Themen nach Brüssel gereist. Neben der Zulassung für neuartige Lebensmittel (Novel Food) und Vorgaben der GAP (Gemeinsame Agrar-Förderpolitik) ging es auch um die europäischen Vorgaben, die bei einem ASP-Ausbruch gelten.

 

Aktuelle Vorgaben für Betriebe abmildern

Um die Frage, wie die Auswirkungen für die von Sperrmaßnahmen betroffenen Betriebe bei einem Ausbruch der ASP abgefedert und Tierschutzprobleme vermieden werden können, ging es im Gespräch mit Direktor Bernard Van Goethem, Generaldirektion SANTE der Europäischen Kommission. Gemeinsam mit einer Delegation aus Tierseuchenkasse, den Veterinärbehörden, dem Niedersächsischen Landvolk, dem VzF und auch der ISN übergab Staudte ein in den vergangenen Monaten gemeinsam erarbeitetes Positionspapier mit Empfehlungen für eine Veränderung der Restriktionen im Ausbruchsfall.

 

Dauer von Sperrmaßnahmen verkürzen

Konkret hat Ministerin Staudte eine Verringerung der Dauer von Sperrmaßnahmen und eine Verkleinerung der Sperrzonen vorgeschlagen. Auch die Vermarktung von frischem Fleisch von gesunden Tieren aus einer Sperrzone zu ermöglichen, ist ein Punkt des Positionspapiers. Ministerin Staudte betonte: Niedersachsen hat hohe Biosicherheitsstandards, wir haben seit dem Ausbruch 2022 durchgehend Maßnahmen ergriffen. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden. Klar ist dabei, dass die Bekämpfung der Tierseuche immer erste Priorität hat.

Niedersachsen ist mit seinen Arbeitsgruppen und Tierseuchenübungen sehr gut aufgestellt. Erstmalig ist eine ASP-Übung geplant, an der nicht nur die Veterinärbehörden, sondern auch Wirtschaftsbeteiligte entlang der gesamten Wertschöpfungskette teilnehmen werden.

 

Die ISN meint:

Die EU-Regelungen für Betriebe, die bei einem ASP-Ausbruch im Restriktionsgebiet liegen, sind vielfach existenzbedrohend. Das hat u.a. der zurückliegende ASP-Fall im Emsland sehr deutlich gezeigt. Daher ist es enorm wichtig, dass die Vorgaben angepasst werden, um die betroffenen Betriebe zu entlasten bzw. die Schäden zu minimieren. Die Mühlen auf europäischer Ebene mahlen bekannterweise langsam und auch wenn es in Brüssel nicht gerade nach einer zügigen Umsetzung der aufgelisteten Punkte aussieht, so ist es umso wichtiger, jetzt dranzubleiben. Die Erfahrungen im Emsland zeigen, dass es erhebliches Minimierungspotenzial bei den Schäden durch die staatlich angeordneten Restriktionsmaßnahmen gibt – und das, ohne Zugeständnisse bei der Wirksamkeit der Seuchenbekämpfung. Daher begrüßen wir es, dass sich Ministerin Staudte für die hiesigen Schweinehalter in Brüssel eingesetzt hat.

Neben dem wichtigen Ziel der Schadensminimierung gibt es aber auch auf nationaler- bzw. Landesebene Handlungsbedarf bei der finanziellen Absicherung der Betriebe – und zwar über die betrieblichen Versicherungslösungen hinaus. Hier sehen wir nach wie vor auch die nationalen staatlichen Institutionen in der Pflicht, sich an der Entschädigung der durch die staatlichen Maßnahmen in eine finanzielle Notlage gebrachten Schweinehalter maßgeblich zu beteiligen und wir werden an diesem Thema weiter dranbleiben.


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