06.08.2020rss_feed

Niedersachsen: Veterinärämter sollen Überwachung von Antibiotika-Abgabe übernehmen

Bisher lag die Zuständigkeit der Kontrolle von Antibiotika-Abgaben in Niedersachsen beim LAVES. Nun plant das Agrarministerium die Überwachung bei den Veterinärämtern anzusiedeln.

Bisher lag die Zuständigkeit der Kontrolle von Antibiotika-Abgaben in Niedersachsen beim LAVES. Nun plant das Agrarministerium die Überwachung bei den Veterinärämtern anzusiedeln.

In Niedersachsen kontrolliert derzeit das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die Antibiotika-Abgabe in der Landwirtschaft. Nach einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) plant das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium nun die Zuständigkeit auf die Kreisveterinärämter zu übertragen, wie es auch in anderen Bundesländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen, praktiziert wird.

ISN: Gut so! Bereits bei der Einführung des neuen Antibiotikamonitorings hatten wir gefordert, dass die Kontrollen bei den Veterinärämtern vor Ort erfolgen sollen, um hier die Kontrollen mit anderen Überprüfungen der tierhaltenden Betriebe bündeln zu können.

 

Die Kontrolle darüber, welche Antibiotikamengen an Nutztiere abgegeben werden, soll in Niedersachsen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in die Hände der Kreisveterinärämter gelegt werden. Dies wurde vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) in dieser Woche bestätigt.

 

Kontrollen vor Ort sollen durch Veterinärämter durchgeführt werden

Im Februar 2015 war die Zuständigkeit von der rot-grünen Vorgänger-Landesregierung per Kabinettsbeschluss trotz Widerstand von Kommunen, Landwirten und der CDU auf das LAVES übertragen worden, einhergehend mit einer entsprechenden Aufstockung des Personals.

Dieser Schritt soll nun rückgängig gemacht werden, nachdem die Aufgabenverteilung zwischen LAVES und den kommunalen Veterinärämtern vom Landwirtschaftsministerium überprüft wurde. Die Prüfung sei Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD und habe gezeigt, dass die Kontrolle von Tierhaltungen vor Ort in Zusammenhang mit der Umsetzung des Antibiotikaminimierungskonzepts durch die Veterinärämter wahrgenommen werden könne.

 

Vorteile für Tierhalter

Vorteile sollen sich dadurch für Tierhalter ergeben, da dann nur noch eine Behörde den Betrieb zur Kontrolle aufsuche und die Belastung für die Betriebe somit geringer ausfalle. Darüber hinaus sei es sinnvoll, den Veterinärämtern die Antibiotika-Überwachung zuzuschlagen, da diese bereits jetzt für Tierschutz- und Arzneifragen zuständig seien und hierdurch die jeweils angemessenen Maßnahmen umfänglich treffen und mit erweiterten Möglichkeiten durchsetzen könnten, so das Ministerium.

Die Aufgabenverlagerung dürfte nach Ministeriumsangaben bis zum 01. Januar 2022 vollzogen sein. Eine Verringerung der Kontrolldichte solle es nicht geben. Niedersachsen befinde sich auf einem guten Weg. In den vergangenen Jahren konnte die Abgabe von Antibiotika in der Landwirtschaft deutlich reduziert werden. Diese Entwicklung sei auch Verdienst des LAVES und solle fortgesetzt werden.

Auch in anderen Bundesländern wird die Überwachung der abgegebenen Menge an Antibiotika durch die Kreisveterinärämter durchgeführt, z.B. in Nordrhein-Westfalen, wo die Mengen in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich reduziert werden konnten.

 

Antibiotikaabgabe deutlich reduziert

Insgesamt hat sich in Deutschland der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung in den letzten Jahren nachhaltig auf einem niedrigen Niveau eingependelt. Aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zufolge ist die Menge der in Deutschland von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegebenen Antibiotika 2019 erneut zurück gegangen.

 

Grüne: Pläne sind fatal

Die Grünen-Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag Miriam Staudte bezeichnete die Pläne des Agrarministerium gegenüber der NOZ als fatal. Der drastische Rückgang der Antibiotikaabgabe zeige, dass sich das System des LAVES bewährt habe. Die Verlagerung an die Landkreise sei eine reine Gefälligkeit der Ministerin an die Agrarlobby, denn die Lobby stört sich an den gebührenfinanzierten Schwerpunktkontrollen durch Landesbedienstete, so Staudte.

 

ISN meint:

Gut so! Bereits bei der Einführung des neuen Antibiotikamonitorings hatten wir gefordert, dass die Kontrollen bei den Veterinärämtern vor Ort erfolgen sollen, um hier die Kontrollen mit anderen Überprüfungen der tierhaltenden Betriebe bündeln zu können.

Die abgegebenen Mengen an Antibiotika sind in den letzten Jahren bundesweit deutlich gesunken. Dies zeigt, dass das Antibiotikaminimierungskonzept nicht nur in Niedersachsen, sondern flächendeckend funktioniert. Dies gilt auch für die Kontrolle, trotz unterschiedlicher Handhabung in den einzelnen Bundesländern. Die Begründung der Grünen gegen eine Aufgabenverlagerung, nämlich dass sich das System des LAVES in Niedersachsen bewährt habe, ist somit kein stichhaltiger Grund, der gegen eine Kontrolle durch die Veterinärämter spricht. Im Gegenteil: Diese gute Entwicklung kann nun weiter aufgenommen werden und von den Veterinärämtern vor Ort unter Nutzung von Synergieeffekten zukünftig weitergeführt werden.


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