16.01.2025rss_feed

Novelle des Düngegesetzes in dieser Legislaturperiode gescheitert

©Pixabay

©Pixabay

Die Gespräche zur Überarbeitung des Düngegesetzes sind beendet, nachdem die Unionsländer in dieser Woche aus den Verhandlungen ausgestiegen sind. Ein Vermittlungsverfahren wird nun nicht zustande kommen und die Novelle des Düngegesetzes muss in der nächsten Legislaturperiode neu aufgerollt werden. Eine Länderarbeitsgruppe soll Eckpunkte für eine Monitoringverordnung vorlegen, berichtet AgE.

 

Die noch von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Novelle des Düngegesetzes ist gescheitert. Ein Vermittlungsverfahren kommt nicht zustande. Das hat der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Dienstagabend (14.1.) gegenüber AGRA Europe bestätigt. Seinen Angaben zufolge haben sich die Unionsländer einstimmig dafür ausgesprochen, die vor Weihnachten begonnenen Verhandlungen mit der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen abzubrechen. Damit wird es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf für eine Neufassung des Düngegesetzes geben müssen.

 

Özdemir kritisiert Unionsentscheidung

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir reagierte mit scharfer Kritik auf die Entscheidung der Unionsländer, die Verhandlungen über einen Kompromiss zur Novelle des Düngegesetzes abzubrechen. Özdemir warf den CDU-Ressortchefs aus Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, Peter Hauk und Sven Schulze, vor, bewusst eine Einigung verhindert zu haben, obwohl ein zustimmungsfähiger Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern auf dem Tisch gelegen habe. Das Problem werde damit lediglich vertagt. Leidtragende seien die deutschen Landwirte.

 

Union will Stoffstrombilanz ersatzlos streichen

Hauk zeigte sich enttäuscht und wies den Vorwurf zurück, die Unionsminister hätten kein Interesse an einer Lösung gehabt: An gutem Willen auf unserer Seite hat es nicht gemangelt. Man habe versucht, eine Einigung hinzubekommen. Die Voraussetzung dafür wäre dem CDU-Politiker zufolge aber gewesen, die Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos aufzuheben und ihre gesetzliche Ermächtigungsgrundlage in § 11a Düngegesetz zu streichen. Dieses bürokratische Monstrum gehört abgeschafft, bekräftigte Hauk.

 

Mehr Verursachergerechtigkeit gefordert

Einigkeit besteht dem Ressortchef zufolge in dem Ziel, das Düngerecht verursachergerecht auszugestalten: Nach unserer Auffassung sollten nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten von verschärften Regelungen ausgenommen werden. Dies könne durch eine Ausnahmeregelung erfolgen. Dafür brauche es keine eigene Verordnung. Der Nachweis müsse möglichst einfach erbracht werden können. In nicht nitratbelasteten Gebieten müssten gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von düngerechtlichen Einschränkungen ausgenommen werden. Die Datenerhebung dafür sollte nach Hauks Angaben nicht betriebsbezogen, sondern gebietsbezogen sein. Das stehe im Einklang mit den Vorstellungen der EU-Kommission.

 

Monitoringverordnung ist Dreh- und Angelpunkt

Hauk bezeichnete es als unstrittig, dass ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung nötig sei: Wir stehen ohne Wenn und Aber zu den Zusagen, die der Bund im Zuge der Verhandlungen über eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegenüber der EU-Kommission gemacht hat. Über den Inhalt einer Monitoringverordnung bestehe in Teilen Einvernehmen. Sie sei der Dreh- und Angelpunkt einer Novelle des Düngegesetzes. Der Minister kündigte an, er werde in seiner Funktion als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz vorschlagen, eine Arbeitsgruppe der Länder einzusetzen, um Eckpunkte für eine Monitoringverordnung zu entwickeln. Bis zur AMK-Frühjahrskonferenz Ende März in Baden-Baden soll diese Arbeitsgruppe einen Vorschlag vorlegen. Auf dieser Basis werde man versuchen, einen Konsens parteiübergreifend und ressortübergreifend herzustellen.


arrow_upward