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NRW bringt Gesetzentwurf zur Lösung der Stallbaubremse im Bundesrat ein

©Screenshot Bundesrat

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Nordrhein-Westfalen hat heute einen Gesetzentwurf zur Ermöglichung von Umbauten zu mehr Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in den Bundesrat eingebracht. Die Länderinitiative soll genehmigungsrechtlich Türen öffnen, damit die Umstellung hin zu mehr Tierwohl in der Fläche vorankommt.

ISN: Die Initiative aus NRW ist ein echter Vorstoß zur Lösung der Stallbaubremse und insgesamt unterstützenswert! Was noch fehlt, sind entsprechende Änderungen auch im Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

Die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat heute den Entwurf für ein neues Bundesgesetz zur Förderung des Tierwohls in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung im Bundesratsplenum vorgestellt. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen und baurechtliche Hürden abgebaut werden.

 

NRW will Stallbaubremse lösen

Im Vorfeld der Plenarsitzung bezeichnete Heinen-Esser den Gesetzentwurf als zentralen Baustein für den Transformationsprozess, vor dem die Tierhaltungsbetriebe stehen. Es soll Planungssicherheit für Tierhaltungsbetriebe, gleichzeitig aber auch Rechtssicherheit für die Genehmigungsbehörden schaffen. Nur mit der notwendigen Planungssicherheit für die tierhaltenden Betriebe wird die große gesellschaftliche Herausforderung, das Tierwohl zu verbessern, zu erreichen sein, betonte die Ministerin. Alle anderen Rahmenbedingungen, vor allem hinsichtlich der Finanzierung, würden ins Leere laufen, wenn wir die Betriebe nicht in die Lage versetzen, notwendige Baumaßnahmen vornehmen zu können. Zugleich forderte Heinen-Esser den Bund auf, die Länder weiterhin zu unterstützen und den Weg einer nachhaltigen Nutztierhaltung aktiv voranzutreiben.

 

Niedersachsen unterstützt NRW-Initiative

Unterstützung erhielt der Entwurf aus Niedersachsen. Wir müssen endlich die Hängepartie beenden und unseren Landwirten und Landwirtinnen eine Lösung anbieten, damit sie ihre Ställe tierwohlgerecht umbauen können. Deshalb begrüßen wir die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen, erklärte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast in der Pressemitteilung. Wer jetzt investieren will, braucht doch verlässliche Regelungen, forderte die Ministerin mit Blick auf das Bundes-Agrarministerium, dessen Verweigerungshaltung leider dazu führe, dass sich bei allen Tierarten immer mehr Bauern zur Aufgabe entschließen würden.

 

Darum geht es

Der Gesetzentwurf besteht aus drei Paketen: Ein eigenständiges Tierwohlgesetz soll als Grundlage für einheitliche und rechtsübergreifende Klarstellungen dienen, was unter dem Begriff Tierwohl zu verstehen und wie er auszulegen ist. Eine Öffnungsklausel im Baurecht soll Tierwohlställe fördern und baurechtliche Vereinfachungen ermöglichen. Anpassungen im Naturschutzrecht sollen dafür sorgen, dass das Tierwohl bei der behördlichen Abwägung mit Belangen des Naturschutzes stärker Berücksichtigung findet.

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die nordrhein-westfälische Initiative zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen, die sich voraussichtlich Ende Februar damit befassen werden.

 

Die ISN meint:

Mit dem Artikelgesetz wagt NRW einen echten Vorstoß zur Lösung der Stallbaubremse und strebt mit der Einbringung des Gesetzentwurfes in den Bundesrat eine bundeseinheitliche Regelung an. Das ist hilfreich und unterstützenswert – denn wenn die Schweinehalter den Forderungen der Gesellschaft nach mehr Tierwohl nachkommen sollen, muss der Bund endlich die Rechtsvorschriften so anpassen, dass Schweinehalter Planungssicherheit bekommen und mehr Tierwohl in ihren Ställen durch Um- und Neubauten umsetzen können. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) wird allerdings nicht angefasst, was aus unserer Sicht ebenfalls notwendig ist, um die Stallbaubremse auch bei den zahlreichen nach dem BimSchG genehmigten Ställen wirklich zu lösen. Denn die aktuell gültigen Regelungen des BimschG dürften trotz der im Artikelgesetz vorgesehenen Änderungen noch für viele Betriebe eine Stallbaubremse darstellen. Wichtig ist zudem, dass die noch festzulegenden Tierwohlkriterien einheitlich zu denen aus einem staatlichen Tierwohllabel bzw. zu denen der Tierwohlkennzeichnungsverordnung sind und die Messlatte hier nicht so hoch angesetzt wird, dass die Schweine haltenden Betriebe diese nicht erreichen können.


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