20.03.2023rss_feed

NRW fördert Technik zur Notstromversorgung

Wenn die Stromversorgung zusammenbricht, ist es besonders für tierhaltende Betreibe wichtig, eine einsatzbereite Ersatzstromanlage zu haben (Foto ©ISN)

Wenn die Stromversorgung zusammenbricht, ist es besonders für tierhaltende Betreibe wichtig, eine einsatzbereite Ersatzstromanlage zu haben (Foto ©ISN)

Um die Notstromversorgung in der Landwirtschaft abzusichern, stellt das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen fünf Millionen Euro bereit. Die Förderung kann ab sofort bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden.

 

Sicherung der Stromversorgung im Krisenfall

Wie das Landwirtschaftsministerium NRW mitteilt, treffen die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Um für mögliche Stromausfälle in der Tierhaltung und bei der Lebensmittellagerung in landwirtschaftlichen Betrieben gewappnet zu sein, stellt das Land fünf Millionen Euro im Jahr 2023 bereit. Landwirtschaftliche Betriebe können Geld für die Anschaffung und Montage von Technik zur Sicherung der Notstromversorgung erhalten.

 

20.000 Euro pro Betrieb

Zuwendungsempfangende sind Unternehmen der Landwirtschaft mit Sitz und Investitionsstandort in Nordrhein-Westfalen, welche in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die Förderung pro Betrieb beträgt maximal 20.000 Euro und kann ab dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden.

 

Hintergrund:

Die fünf Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen Krisenbewältigung. Die Landesregierung hatte im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, zusätzlich in einem ersten Schritt 1,6 Milliarden Euro Mittel bereitzustellen, um unter anderem die Folgen der Energiekrise abzufedern. Insbesondere Preissteigerungen für öffentliche Stellen und Einrichtungen, Institutionen der Daseinsvorsorge sowie bei Unternehmen sollen damit aufgefangen werden.

 

 

Weitere Informationen finden Sie bei der LWK NRW unter www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm

 


Notstromaggregate: Was ist zu bedenken? – Die LWK Niedersachsen gibt Tipps

arrow_upward