NRW: Landtag stimmt Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine zu
Am Mittwoch hat der NRW-Landtag die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedet.
Das jetzt vom NRW-Landtag beschlossene Gesetz stärkt die Beteiligungs- und Anhörungsrechte von Tierschutzvereinen. Sofern sie vom Land eine Anerkennung erhalten haben, eröffnet das Gesetz Tierschutzvereinen nun die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raume steht, können die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, etwa zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln erheben oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe.
Bislang konnte nur gegen zu viel Tierschutz geklagt werden, nicht aber gegen zu wenig
, sagte der NRW-Umweltminister Johannes Remmel und forderte in einer Pressemeldung seines Ministeriums ein bundesweites Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine.