29.03.2016rss_feed

NRW und Niedersachsen: Umsetzung staatlicher Maßnahmen zur Antibiotikareduzierung

Von Maßnahmenplänen, Kontrollen und notwendigen Therapien

Seit Mitte 2014 besteht für Tierhalter die Meldepflicht zum Antibiotikaeinsatz in die staatliche Datenbank. Die Zuständigkeiten für die Kontrolle sind in den Bundesländern unterschiedlich. So ist z.B. in Niedersachsen das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zuständig, in NRW hingegen sind es die Kreisveterinärämter.


Dr. Christine Bothmann,
 - Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz
 - und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Dr. Christine Bothmann, Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Wir haben nachgefragt, wie die Kontrollen der Maßnahmenpläne in Niedersachsen und NRW laufen und wo die Knackpunkte liegen – für Niedersachsen bei der im LAVES dafür verantwortlichen Veterinärin Dr. Christine Bothmann sowie stellvertretend für NRW beim zuständigen Amtsveterinär des Kreises Steinfurt Dr. Christoph Brundiers.

 

Wie laufen die Kontrollen der Maßnahmenpläne in Ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen in Niedersachsen bzw. NRW ab?

Bothmann: Alle eingereichten Maßnahmenpläne werden durch Tierärzte auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Dabei werden auf Grund der Vielzahl an Maßnahmenplänen pro Halbjahr von uns Gewichtungen vorgenommen. Hierbei spielt vorrangig das Potential zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes eine Rolle. Eine umfassende Beschreibung der Betriebsspezifika sowie der tierärztlichen Diagnostik und Therapie ersparen kostenwirksame Nachforderungen. Geplant sind derzeit etwa 2000 Vor-Ort-Kontrollen im Jahr 2016 in ganz Niedersachsen. Diese sind verteilt auf alle Nutzungsarten und alle Regionen.


Dr. Christoph Brundiers, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Kreis Steinfurt

Dr. Christoph Brundiers, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Kreis Steinfurt

Brundiers: Im Prinzip ähnlich, wir stellen zunächst sicher, dass alle Maßnahmeplanpflichtigen Betriebe auch ihre Pläne einreichen. Dann prüfen wir die eingegangenen Pläne nach formalen Kriterien (Vollständigkeit und Plausibilität) und bewerten diese nach einem Ampelschema.

Die Vorortkontrollen werden aus den Betrieben mit roten Maßnahmenplänen und den Betrieben ausgewählt, die in den letzten drei Erfassungszeiträumen ihre Therapiehäufigkeit nicht verbessern konnten.

 

An welchen Stellen können Sie bei den Kontrollen erkennen, dass es auf den Betrieben noch hakt?

Bothmann: Häufig stellen Biosicherheit, Besatzdichte und Betriebshygiene offenkundige Mängelpunkte dar. Dies ist den Betriebsleitern zum Teil auch bewusst. Hier zeigt sich der Sinn eines Benchmarksystems. Auf Grund der hohen Zahl von Betriebskontrollen in ganz Niedersachsen sind die Tierärzte des LAVES in der Lage, die Betriebe miteinander zu vergleichen und entsprechende Hinweise zu geben.

Die im Maßnahmenplan angegebenen Maßnahmen sollten tatsächlich in dem entsprechenden Halbjahr nicht nur geplant sondern auch umgesetzt werden. Die geplanten Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Antibiotikaminimierung durch den Betriebsleiter auf Sinnhaftigkeit überprüft werden.

 

Brundiers: Bei der Bewertung der Maßnahmenpläne ist uns wichtig, dass die Ursachen für die Überschreitung der Kennzahl 2 klar benannt und möglichst mit Befunden untermauert werden. Wichtig ist uns ferner das deutliche Benennen von Verbesserungsmaßnahmen, die in Bezug auf die erhobenen Befunde und die Überschreitungsursachen zielführend sein können. Es muss immer die Frage im Vordergrund stehen, mit welchen Maßnahmen die Bestandsgesundheit verbessert werden kann. Bei den Vor-Ort-Kontrollen beschränken wir uns zunächst auf eine Bewertung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb, des baulichen Zustands der Ställe, der innerbetrieblichen Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion sowie der Einhaltung der Haltungsvorgaben - im Wesentlichen der Schweinehaltungshygieneverordung und der Tierschutznutztierhaltungsverordnung.

Mein Tipp an alle Landwirte: Nutzen sie das Beratungsgespräch mit ihrem Tierarzt, um echte Verbesserungspotentiale für die Tiergesundheit in Ihrem Betrieb zu gewinnen. Die Tiergesundheit ist der Schlüssel zur Antibiotikaminimierung. Rein statistische Maßnahmen, beispielsweise der Wechsel auf Mono- statt bewährter Kombipräparate, führen nicht zum ge- wünschten Ziel.

 

Mit dem Reduktionsziel vor Augen, besteht die Gefahr, dass Antibiotika verkürzt, zu spät oder möglicherweise auch gar nicht eingesetzt werden. Wie sehen Sie hier die Situation?

Bothmann: Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass Strategien entwickelt werden, die dem eigentlichen Sinn widersprechen. Das allerdings wäre der falsche Weg, weil so gerade Resistenzbildungen gefördert oder aber die ordnungsgemäße tierärztliche Versorgung verhindert werden. Ich bin aber sicher, dass unsere Beratungsgespräche und Vor-Ort-Kontrollen einer solchen Entwicklung entgegenwirken. Und durch die neu eingeführten Meldepflichten sowie Maßnahmenpläne und den damit verbundenen Kontrollen ist davon auszugehen, dass Antibiotika jetzt schon und natürlich auch in Zukunft wesentlich bewusster und damit gezielter eingesetzt werden. Darüber hinaus bleiben selbstredend die Tierhalter in der Pflicht, durch eine Verbesserung der Tiergesundheit den Antibiotika-Einsatz nachhaltig zu reduzieren.

 

Brundiers: Die Gefahr sehe ich in einzelnen Fällen durchaus auch. Die Tierkörperbeseitigungszahlen, die Aufschluss über die Tierverluste bei den Tierarten Rind, Schwein und Geflügel geben, rechtfertigen diese Sorge allerdings für unseren Kreis nicht. Darüber hinaus betone ich bei jeder Gelegenheit, dass wir keine Antibiotikareduktion um jeden Preis wollen. Dieses will explizit auch der Gesetzgeber nicht. Die Grenzen der Antibiotikaminimierung sind da erreicht, wo die Tiergesundheit durch weitere Reduktionsmaßnahmen gefährdet wird.


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