NRW plant Sonderjagdrecht für einen ASP-Krisenfall
Ein ASP-Seuchenfall bei Wildschweinen wäre hierzulande eine Ausnahmesituation in der auch besondere Maßnahmen bei der Jagd von Wildschweinen in den Restriktionszonen erforderlich sind.
Nordrhein-Westfalens Landesregierung hat einen Entwurf zum Sonderjagdrecht erarbeitet, der im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in NRW greifen soll. Die Verordnung soll im Krisenfall eine effektivere Bejagung von Wildschweinen ermöglichen, um die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, berichtet das Westfalenblatt. ISN: Es ist es gut so, dass NRW für den möglichen ASP-Fall ein Sonderjagdrecht beschließen will, in dem wichtige Wege zur ASP-Bekämpfung ermöglicht werden. Andere Bundesländer sollten dem Beispiel folgen.
Sonderrecht soll nur im Krisenfall gelten
Der Sprecher des Umweltministeriums, Christian Fronczak, gab gegenüber dem Westfalenblatt an, dass die Verordnung über die Anwendung besonderer jagdlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest räumlich und zeitlich begrenzt wirken soll. Außerdem setzt Nordrhein-Westfalen für den Fall eines Ausbruchs laut Fronczak auf die speziell zur ASP-Bekämpfung gegründete Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG).
Folgende Maßnahmen sind in der Verordnung geplant, die noch durch den Landtag muss:
- Bisher darf großes Wild aus Tierschutzgründen nur mit großkalibriger Munition erlegt werden. NRW will nun Schrotmunition erlauben, die das Treffen zwar einfacher macht, aber nicht sofort tödlich ist.
- Jäger sollen ganze Wildschweinrotten in sogenannte Saufänge locken dürfen - Gatter, aus denen die Tiere nicht herausfinden. Diese Lebendfallen sollen von Wildkameras mit telefonischer Meldefunktion oder von Personen regelmäßig kontrolliert werden. Gefangene Wildschweine sind dann möglichst schnell zu erlegen.
- Aktuell dürfen Jäger Nachtsichtgeräte und Lampen benutzen, aber das Montieren auf Gewehren ist gesetzlich untersagt. Mit der neuen ASP-Verordnung will das Land dieses Verbot vorübergehend aufheben und einem festgelegten Personenkreis auch die Jagd bei Dunkelheit ermöglichen.
- Die vor Jahren von der rot-grünen Landesregierung verbannte Bleimunition soll für die Jagd auf Wildschweine wieder erlaubt werden. Nach Ansicht der Landesregierung müssen im Fall der ASP auch Schweine aus kurzer Distanz geschossen werden können. Dabei soll die Gefahr von Querschlägern bei Verwendung von Bleimunition geringer sein.
- Die Regel, dass Wild im Umkreis von 300 Meter um Fütterungen nicht gejagt wird, soll aufgehoben werden. Auch die ansonsten bejagungsfreien Bereiche in der Nähe von Wildquerungshilfen (z.B. Brücken) sollen nicht mehr tabu sein.
- Kein Mutterschutz: Auch Bachen, deren Frischlinge noch Streifen tragen (und damit erst wenige Wochen alt sind), sollen im ASP-Fall geschossen werden dürfen.
Der Entwurf steht für den 15.01.2020 im Landtags-Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz auf der Tagesordnung.
Die ISN meint:
Ein ASP-Seuchenfall bei Wildschweinen wäre hierzulande eine Ausnahmesituation in der auch besondere Maßnahmen bei der Jagd von Wildschweinen in den Restriktionszonen erforderlich sind. Deshalb ist es gut so, dass NRW für diese Sondersituation auch ein Sonderjagdrecht beschließen will, in dem wichtige Wege zur ASP-Bekämpfung ermöglicht werden. Damit mausert sich NRW einmal mehr zu einem Vorbild in Sachen ASP-Krisenfallplanung. Dem NRW-Beispiel, eine solche Verordnung auf den Weg zu bringen, sollten andere Bundesländer folgen!
Wie gut diese Sondermaßnahmen funktionieren, hat sich in Tschechien bereits gezeigt. Mit einer effektiven Einzäunung sowie gezielten und intensiven Bejagung hat man dort das Seuchengeschehen in den Griff bekommen.