21.01.2019rss_feed

Nordrhein-Westfalen verschärft Anforderungen bei der Düngung

Gülle wird ausgebracht und direkt eingearbeitet

Gülle wird ausgebracht und direkt eingearbeitet

Landwirte in Nordrhein-Westfalen müssen sich bei der Düngung auf weitere Einschränkungen einstellen. Das Kabinett der Düsseldorfer Landesregierung billigte heute den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung, die noch in diesem Monat in Kraft treten soll. Dem Agrarressort zufolge dient diese als Ergänzung zu der seit Juni 2017 bundesweit geltenden Düngeverordnung und legt in Gebieten Nordrhein-Westfalens mit einer hohen Belastung des Grundwassers durch Nitrateinträge zusätzliche Anforderungen fest.

 

Anforderungen im Detail

Laut Agra Europe gehören dazu im Einzelnen eine Verpflichtung zur Analyse des Nährstoffgehalts eigener Wirtschaftsdünger, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst, in der keine Düngung zulässig ist, sowie die Pflicht zur Einarbeitung ausgebrachter Gülle oder Gärreste innerhalb von einer statt vier Stunden. Künftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden.

 

Es müssen weitere Schritte erfolgen

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser betonte im Anschluss an die Kabinettsitzung, dass die seit Juni 2017 geltende Düngeverordnung des Bundes zwar erste Wirkungen zeige, jedoch weitere Schritte erfolgen müssten, um die teils weiterhin zu hohen Nitratwerte des Grundwassers zu reduzieren. Die CDU-Politikerin gestand ein, dass die neuen Regelungen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen stellten. Diese seien aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung zu minimieren. Es ist klar, dass wir alleine mit der Düngeverordnung und der jetzt erlassenen Landesverordnung die Ziele des Gewässerschutzes nicht erreichen können, erklärte die Ministerin. Daher lege die Landesregierung neben einer Verschärfung des Verordnungsrechts ihren Fokus auf kooperative Ansätze.


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