10.03.2015rss_feed

Oberlandesgericht bestätigt Urteil: Clemens Tönnies verliert doppeltes Stimmrecht

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Seit Monaten treffen sich Clemens Tönnies und sein Neffe Robert Tönnies regelmäßig vor Gericht. Es geht um die Vormachtstellung in Deutschlands größtem Schlachtunternehmen. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm das von Clemens Tönnies beanspruchte doppelte Stimmrecht aufgehoben.

 

Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in einer Verhandlung die Berufung von Clemens Tönnies gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 30.05.2014 zurückgewiesen.

Nach dem Urteil steht Clemens Tönnies in den Obergesellschaften des Fleischkonzerns kein Doppel- oder Mehrstimmrecht zu. Er muss damit künftig im Kreis der Gesellschafter alle Entscheidungen einvernehmlich treffen Das Gericht konnte nicht feststellen, dass die Parteien ein derartiges, in den schriftlichen Verträgen nicht dokumentiertes Stimmrecht zugunsten des beklagten Onkels vereinbart haben. Das Gericht ließ keine Revision beim Bundesgerichtshof zu. Dagegen ist Beschwerde möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Der Familienstreit ist mit diesem Urteil noch nicht beendet - der Termin für den nächsten Prozess steht bereits.

Im April beschäftigt sich das Landgericht Bielefeld erneut mit dem Widerruf einer Schenkung. Robert Tönnies will die Schenkung eines 5-Prozent-Gesellschaftsanteils an seinen Onkel aus dem Jahre 2009 wegen groben Undanks widerrufen. Bislang sind beide zu gleichen Teilen beteiligt.


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