14.07.2015rss_feed

OLG Düsseldorf bestätigt Kartellamt: Tönnies darf Tummel nicht übernehmen

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Der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und der Tönnies-Holding ist durch die Entscheidung des Kartellsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf beendet worden. Im März 2011 hatte Tönnies angekündigt, eine Mehrheitsbeteiligung an dem Schlachtunternehmen Tummel übernehmen zu wollen, was das Kartellamt jedoch untersagte. Begründung des Kartellamtes war, dass Tönnies bereits vor der Übernahme eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für Sauen und Sauenfleisch innehabe. Daraufhin legte Tönnies Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein, das am 01.07.2015 das endgültige Urteil verkündete und hierin weitestgehend die Bedenken des Kartellamtes teilte.

 

ISN war beigeladen

Als Beigeladene hat auch die ISN in diesem Kontrollverfahren mitgewirkt und die Bedenken mit zahlreichen Fakten untermauert. Wenngleich die Dauer des Verfahrens mit mehr als 4 Jahren nicht in unserem Sinne war und für alle Beteiligten eine große Belastung dargestellt hat, wird jedoch die Komplexität des Verfahrens deutlich und im Ergebnis sehen wir uns in unserer Einschätzung bestätigt. Wir beobachten den Sauenmarkt seit Längerem intensiv und haben unsere wettbewerblichen Bedenken, die der Zusammenschluss hervorgerufen hätte, immer wieder betont, so ISN Marktexperte Matthias Quaing.

 

Wettbewerb unter den Schlachtunternehmen erhalten

Auch in Zukunft wird die ISN mögliche Zusammenschlüsse im Hinblick auf die ohnehin schon stark konzentrierte Marktstruktur genau im Blick behalten. Schweinehalter brauchen schlagkräftige Abnehmer, das ist unbestritten. Genauso brauchen sie jedoch ausreichend Vermarktungsalternativen, um den Wettbewerb unter den Schlachtunternehmen zu erhalten und um Hauspreise auch mal umfahren zu können.

Dauerbaustelle Sauenmarkt

Das Problem ist mit der Entscheidung des OLG jedoch nicht gelöst. Seit Monaten ignorieren die drei großen Sauenschlachter die Notierung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften und veröffentlichen immer gleichlautende Preise auf ihren Internetseiten. Dieses Verhalten ist nicht hinnehmbar, Landwirte sollten dies bei dem Verkauf ihrer Tiere berücksichtigen.

 


ISN-Position zur Schlachtsauenvermarktung

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