14.08.2024rss_feed

Opposition kritisiert fehlende Rechtssicherheit beim Umbau der Tierhaltung

Die Pläne der Bundesregierung zum Umbau der Tierhaltung stehen weiter in der Kritik ©ISN/Canva

Die Pläne der Bundesregierung zum Umbau der Tierhaltung stehen weiter in der Kritik ©ISN/Canva

Beim Umbau der Tierhaltung in Deutschland hakt es nach wie vor gewaltig. Insbesondere die fehlenden gesetzlichen Grundlagen legen aus Sicht der Oppositionsparteien die Pläne der Bundesregierung zum Stallumbau lahm. Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag kann die Bundesregierung kaum Antworten geben.

ISN: Die Kritik ist berechtigt. Die Ampel-Regierung und die Fraktionsspitzen müssen sich endlich zusammenraufen und beweisen, dass sie es mit dem Lösen der Stallumbaubremse ernst meinen. Um den Umbau der Tierhaltung stemmen zu können, dürfen die schweinehaltenden Betriebe von Bund aber auch von den Ländern nicht links liegen gelassen werden, sondern benötigen ihre Unterstützung!

 

Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung beim Umbau der Tierhaltung in Deutschland reißt nicht ab. Aus Sicht der Oppositionsparteien fehlt es nach wie vor an wichtigen gesetzlichen Grundlagen, die Rechts- und Planungssicherheit liefern. Auch eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag in der vergangenen Woche bringt kein Licht ins Dunkle.

Demnach stelle die Bundesregierung für die zukunftsfeste Weiterentwicklung der Tierhaltung zwar eine Milliarde Euro zusätzlicher finanzieller Unterstützung zur Verfügung. Der Frage, wie die Finanzierung konkret aussehen soll und ob hierfür die Einführung eines Tierwohlcents geplant ist, wird aber ausgewichen und darauf verwiesen, dass der diesbezügliche Willensbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch andauere. Auch eine Entscheidung über eine darüberhinausgehende Finanzierung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung habe die Bundesregierung noch nicht getroffen.

 

Bundesförderprogramm ohne langfristige Sicherheit

Bereits in Kraft getreten sind die Richtlinie für die investive Förderung für den Umbau der Schweinehaltung und die Förderung der laufenden Mehrkosten in der Schweinehaltung, mit der laut Bundesregierung schweinehaltenden Betrieben eine attraktive Möglichkeit geboten werde, die Schweinehaltung zukunftsfest zu gestalten. Die Förderzeit beläuft sich auf sieben Jahre. Auf die Frage, welche Risiken sich aufgrund des kurzen Förderzeitraums für Landwirtinnen und Landwirte ergeben, verweist die Bundesregierung auf geltende beihilferechtliche Regelungen der Europäischen Kommission. Eine längere Laufzeit sei von der Bundesregierung angedacht, aber abgelehnt worden. Ob die Bundesregierung etwas unternehme, um die langfristige finanzielle Förderung über die geplanten sieben Jahre hinaus zu sichern, bleibt unbeantwortet. Genauso die Frage, wie viele individuelle Nutztiere von der Förderung profitieren und zu welchem Anteil die Betriebe von diesem Angebot Gebrauch machen werden. Das unterliege zahlreichen, häufig einzelbetrieblichen Einflüssen.

 

CDU/CSU fordern gesicherte staatliche Zuschüsse

Im Gespräch mit der Agrarzeitung kritisiert Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, das Vorgehen der Bundesregierung: Die Ampel-Koalition hat beim Umbau der Tierhaltung die Reihenfolge völlig falsch gewählt. Dabei wollen unsere Tierhalter ausdrücklich den Umbau der Nutztierhaltung für mehr Tierwohl und Nachhaltigkeit. Dafür braucht es gesicherte staatliche Zuschüsse, die wirklich Investitionen anschieben und weniger bürokratische Auflagen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit mindern und die Tierhaltung nur ins Ausland verdrängen.

 

Linkspartei hat noch große Fragezeichen

Auch die agrarpolitische Sprecherin der Linken, Ina Latendorf, sieht nach Angaben der Agrarzeitung noch große Fragezeichen bei den Stallumbauten und betont die Dringlichkeit einer umfassenden gesetzlichen Grundlage: Die Ampel hat die Gesetze von hinten aufgezäumt. Die Nutztierhaltungsverordnung und das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sind wichtig, bauen aber auf dem Tierschutzgesetz auf. Hier hat die Ampel einfach die niedrighängenden Früchte zuerst geerntet. Weiter ärgert sich Latendorf gegenüber der Agrarzeitung: Ab 1. Januar müssen die Tierhalter Kennzeichnungen auf ihre Lebensmittel drucken. Keiner weiß bis jetzt wie.

 

Die ISN meint:

Die Kritik der Oppositionsparteien ist berechtigt. Statt einen Eiertanz nach dem nächsten zu vollziehen, müssen die politischen Entscheidungsträger endlich klare Signale an die Tierhalter senden. Wenn die Bundesregierung die Stallumbaubremse nicht endlich gelöst bekommt, setzt sie die Existenz vieler Schweine haltender Betriebe in Deutschland weiter aufs Spiel und treibt die Verlagerung ins Ausland endgültig voran, erläutert ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack und ergänzt: Die nackten Zahlen aus der Viehzählung machen es mehr als deutlich: Nicht umsonst sind 42,1% der Schweinehalter in den vergangenen 10 Jahren in Deutschland ausgestiegen. Da hilft es auch nichts, sich auf einer Schaufensterförderung auszuruhen, die keine zusätzliche Planungssicherheit für die Bauern bietet. Aktuell 107 eingegangene Anträge zur Investitionsförderung von denen auch nur 15 bewilligt wurden, sind kein Grund zum Feiern sondern ein Rohrkrepierer, denn damit liegt man im Promillebereich der deutschen Betriebe, die davon profitieren.

Dazu kommt laut Staack, dass in manchen Bundesländern die Schweinehalter nun komplett alleine gelassen werden. So werden z.B. in Niedersachsen bauliche Vorhaben in der Schweinehaltung generell mit Verweis auf das Förderprogramm des Bundes zum Umbau der Tierhaltung nicht mehr gefördert. Schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände abstocken oder ganz aufgeben, bekommen hingegen Pluspunkte beim Zugang zur Förderung in anderen Investitionsbereichen. Das ist ein verheerendes Signal an die Schweinehalter, dass sie nicht mehr gewollt sind. Um den Umbau der Tierhaltung stemmen zu können, dürfen die schweinehaltenden Betriebe von Bund und Ländern nicht links liegen gelassen werden, sondern benötigen ihre Unterstützung!, fordert Staack.

Er ergänzt: Hinzu kommt dann noch das Risiko der Afrikanischen Schweinepest. Mit Restriktionen sind die Behörden schnell dabei – mit finanzieller Unterstützung beim Ausgleich der immensen Schäden, die durch die Restriktionen entstehen, stehlen sich bisher Bund und Länder aber aus der Verantwortung. Welcher Landwirt soll denn Millionen in den Umbau der Tierhaltung investieren, wenn er auf der anderen Seite mit den Schäden allein im Regen steht. Mit einem Punkt der Oppositionskritik geht Staack jedoch nicht mit – nämlich, dass erst einmal das Tierschutzgesetz ausgedehnt werden soll. Noch mehr Ordnungsrecht im nationalen Alleingang führt dazu, dass noch mehr Ferkel und Schweinefleisch aus dem Ausland kommt. Nach unserer Kalkulation stehen bei Umsetzung des Tierschutzgesetzes in der beabsichtigten Form zusätzliche 10 Millionen Importferkel bereit, die von heute auf morgen ein Viertel der deutschen Ferkelerzeugung ersetzen kann, mahnt Staack.

 


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