25.04.2022rss_feed

PLH-Beihilfen: Bislang gut 33.000 Tonnen Schweinefleisch eingelagert

Jede weitere eingelagerte Fleischmenge zögert den Abbau der ohnehin schon hohen Lagerbestände noch weiter hinaus (Bild ©Pixabay)

Jede weitere eingelagerte Fleischmenge zögert den Abbau der ohnehin schon hohen Lagerbestände noch weiter hinaus (Bild ©Pixabay)

Innerhalb der vergangenen vier Wochen sind gut 33.000 Tonnen Schweinefleisch im Rahmen der Privaten Lagerhaltung (PLH) für Schweinefleisch in 16 Mitgliedsländern der EU eingelagert worden. Die größten Mengen davon sind den Niederlanden, Dänemark und Spanien zuzuschreiben, aber auch in Deutschland wird die PLH mit einem Anteil von ca. 14% genutzt, berichtet Agra Europe.

ISN: Die bisher eingelagerten Mengen deuten darauf hin, dass die PLH von den Marktbeteiligten in der EU nur zögerlich angenommen wird. In der Vergangenheit war die PLH nicht sinnvoll und erst recht ist sie es nicht sie zum aktuellen Zeitpunkt.

Für die Schweinehalter ist die PLH keine Hilfe, sondern sie ist im Gegenteil sogar schädlich.

 

Schweinefleisch soll überwiegend für zwei oder drei Monate eingelagert werden

Seit dem 25. März, dem Tag, ab dem die EU-Kommission Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) von Schweinefleisch gewährt, sind im Rahmen dieses Förderprogramms in 16 Mitgliedstaaten insgesamt 33.484 t eingelagert worden. Dies teilte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski Ende vergangener Woche mit und wies zugleich darauf hin, dass der überwiegende Teil davon mit 29 % auf die Niederlande sowie mit 23 % auf Dänemark entfiel. Es folgen Spanien mit einem Anteil von 19 % sowie Deutschland und Polen mit 14 % und 4 %.

Wie der EU-Agrarkommissar zudem berichtete, werden die überwiegenden Mengen an Schweinefleisch mit 19.306 t über einen Zeitraum von zwei Monaten sowie mit 9.630 t über eine dreimonatige Frist auf Lager gehalten. Anträge auf Lagerbeihilfen können noch bis zum Freitag dieser Woche eingereicht werden.

 

Hintergrund

Der EU-Kommission zufolge muss das Fleisch zur Gewährung dieser Sonderhilfen für Zeiträume von 60, 90, 120 oder 150 Tagen vom Markt ferngehalten werden. Die Höhe der Beihilfe hängt dabei von den eingelagerten Teilstücken ab. Laut internen Dokumenten der EU-Behörde sollen beispielsweise für Schlachthälften sowie ganze Schlachtkörper von Tieren bis 20 kg der Kategorie 1 für eine Einlagerungsdauer von 60 Tagen 270 Euro pro Tonne gezahlt werden. Für die maximal möglichen 150 Tage soll es eine Beihilfe von 317 Euro/t geben.

Mehr Geld stellt die Kommission für Teilstücke der Kategorie 3 zur Verfügung. Hier werden zum Beispiel für Beine, Schultern, Vorderläufe, Lenden mit oder ohne Halsansatz 377 Euro/t für eine Einlagerung von 60 Tagen gewährt; für eine 150-tägige Fernhaltung solcher Teilstücke vom Markt werden 423 Euro/t gezahlt.

 

Die ISN meint:

Die für die PLH angemeldeten Mengen fallen im Verhältnis zu den beispielsweise in Deutschland schon vorhandenen Lagerbeständen von Schweinefleisch nur gering aus, die im Februar noch bei über 200.000 t lagen. Aber jede weitere eingelagerte Fleischmenge zögert den Abbau der Lagerbestände noch weiter hinaus und steigert lediglich den Profit der Lagerhausbetreiber. Für die Schweinehalter ist die PLH im Endeffekt schädlich, denn sie müssen am Ende die Rechnung durch zusätzlichen Druck auf den Markt zahlen, wenn das eingelagerte Fleisch wieder auf den Markt kommt und Marktchancen dadurch verworfen werden.

Mit einer bezuschussten Einlagerung von Schweinefleisch spekulieren die einlagernden Unternehmen auf ein weiter abnehmendes Schlachtschweineangebot, was bei zunehmender Nachfrage in der bevorstehenden Grillsaison zu steigenden Schweinepreisen führen dürfte. Dem Vernehmen nach soll von einigen einlagernden Betrieben u.a. im Winter günstig eingefrorene Ware jetzt zu höheren Preisen verkauft worden sein und die Bestände im Gefrierlager nun mit finanzieller PLH-Unterstützung wieder aufgefüllt worden sein.

Vor dem Hintergrund der positiven Marktentwicklun0g in den Wochen vor Ostern ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, welchen Zweck die Beihilfen zur PLH überhaupt erfüllen sollen. Es ist also nicht verwunderlich, dass die bisher eingelagerte Menge eher gering ausfällt und darauf hindeutet, dass die Maßnahme nur zögerlich angenommen wird, weil sie zum aktuellen Zeitpunkt einfach nicht sinnvoll ist.

Die ISN hat mehrfach betont, dass es statt einer PLH verschiedene andere Maßnahmen gibt, die besser geeignet wären, die europäischen Landwirte in der aktuellen Situation wirksam zu entlasten. Wichtig ist dabei, dass diese Maßnahmen zu einer direkten Kostenentlastung der Landwirte führen und nicht irgendwo in der vor- und nachgelagerten Industrie oder dem Handel hängen bleiben.


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