QS-Antibiotikamonitoring: Tierarzt-Belege oder Nullmeldungen bis 13.07.23 eingeben
Der Stichtag für die Eintragungen der Antibiotikagaben aus dem 1. Halbjahr 2023 bei QS naht. Entweder muss dort eine Meldung über die eingesetzten Antibiotika vorliegen oder eine Nullmeldung, sofern keine Antibiotika eingesetzt wurden. Seit dem 1. Juli 2023 können in der QS-Antibiotikadatenbank ebenfalls Nullmeldungen gemäß den neuen HIT-Nutzungsarten erfasst und von QS an die HIT- Datenbank weitergeleitet werden. Voraussetzungen sind eine gültige Tierhalter-Erklärung und die Hinterlegung der Daten bis spätestens 13. Juli 2023.
Am nächsten Stichtag, dem 1. August 2023, wird der Therapieindex neu berechnet. Somit sind Schweine haltende Betriebe, die am QS-Antibiotikamonitoring teilnehmen, aufgerufen, ihre Monitoringdaten – also Tierarzt-Belege oder Nullmeldung, sofern keine Antibiotika angewendet wurden – aus dem 1. Halbjahr 2023 vollständig in der QS-Antibiotikadatenbank zu hinterlegen. Sind die Monitoringdaten unvollständig, kann der Therapieindex nicht berechnet werden und damit droht der Entzug der Lieferberechtigung ins QS-System zum 8. August 2023. Deshalb sollten Tierhalter, die am Antibiotikamonitoring teilnehmen, rechtzeitig prüfen, ob ihre Daten vollständig in der Antibiotikadatenbank vorliegen.
Anpassungen ermöglichen Weiterleitung an HIT
Im staatlichen Antibiotikamonitoring wird eine Nullmeldung in der HIT-Datenbank benötigt, wenn Tierhalter unter das Antibiotikaminimierungskonzept (ABM) fallen. Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) ist die Meldung nicht nur für Masttiere, sondern auch für Sauen mit Saugferkeln erforderlich. QS weist darauf hin, dass Nullmeldungen gemäß den neuen HIT-Nutzungsarten seit dem 1. Juli 2023 ebenfalls in der QS-Antibiotikadatenbank erfasst und anschließend auf Wunsch des Tierhalters an die HIT-Datenbank weitergeleitet werden können.
Mitteilung der Monitoringdaten bis zum 13.07.2023
Voraussetzung für die Weiterleitung durch QS ist eine gültige Tierhalter-Erklärung in der HIT-Datenbank. Bereits abgegebene Tierhalter-Erklärungen bleiben für die Weiterleitung von Nullmeldungen gültig, vorausgesetzt, die HIT-Nutzungsart hat sich durch das neue Tierarzneimittelgesetz nicht geändert. Bei Bedarf kann jederzeit eine neue Tierhalter-Erklärung abgegeben werden, um QS erstmalig zur Weiterleitung zu berechtigen oder bei geänderten Nutzungsarten auch künftig die Weiterleitung zu ermöglichen. Ob und für welche Nutzungsarten diese Meldeberechtigung abgeben wurde, kann jederzeit über die Funktion HIT-Berechtigung
in den Stammdaten der QS-Antibiotikadatenbank abrufen werden.
Wichtig: Nullmeldungen, die durch QS an die HIT-TAM-Datenbank weitergeleitet werden sollen, müssen bis spätestens zum 13. Juli 2023 in der QS-Antibiotikadatenbank hinterlegt werden. Nur so können diese fristgerecht an die HIT-Datenbank weitergeleitet werden.