QS-Ausschluss der RVZ: Deutschlands größter genossenschaftlicher Viehvermarkter nimmt Stellung

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Die Meldungen darüber, dass Deutschlands größter genossenschaftlicher Viehvermarkter – die RVZ – von QS gesperrt wurde, ließ am vergangenen Wochenende aufhorchen und hat für vielfältige Spekulationen in den Medien und unter Landwirten gesorgt. Nun hat die RVZ in einer Stellungnahme sowie in einer Videokonferenz den aktuellen Sachstand erläutert.
Mit Schreiben vom 26.02.25 hatte QS (Qualität und Sicherheit GmbH) mitgeteilt, dass sie nach Ablauf entsprechender Fristen die RVZ und die angeschlossenen Betriebe bei der RVZ vom QS System ausschließen wolle. Ein solcher Ausschluß hätte verheerende Folgen, damit wäre nicht nur die in Diskussion stehende Großviehsparte betroffen, sondern das gesamte Unternehmen mit allen Sparten. Nach Mitteilung der RVZ kam die Entscheidung von QS überraschend und man halte diese nicht für angemessen. Man habe deshalb Einspruch gegen die QS-Entscheidung eingelegt.
Widersprüchlichkeiten bei Lieferungen im Rinderbereich
Als Hintergrund der QS-Entscheidung erläutert die RVZ Widersprüchlichkeiten bei Lieferungen im Bereich Großvieh in einem Zeitraum zwischen November 2023 und Januar 2024 der früheren Gesellschaft RVG, die nach der Fusion mit der VZ Südwest in der RVZ aufgegangen ist. In diesem Zeitraum sei es in der damals verantwortlichen RVG offensichtlich zu widersprüchlichen Angaben auf Lieferscheinen gekommen - konkret stimmten demnach Angaben bei Lieferung von Schlachtbullen nicht mit den dazugehörigen Lieferpapieren überein.
Wie geht es weiter?
Nach Angaben der RVZ steht sie zu diesem Themenkomplex im direkten Austausch mit QS. Ziel der RVG sei es, gemeinsam mit QS eine gute Lösung zu finden, um auch nach Ablauf der von QS gesetzten Fristen die weitere volle Geschäftstätigkeit aufrecht erhalten zu können. Aktuell sei die RVZ bis auf Weiteres handlungsfähig und arbeitsfähig. Sowohl als Bündler, als auch in der Logistik verfügen man weiterhin über eine QS-Zertifizierung und werde alle Verpflichtungen gegenüber Kunden und Partnern sowie Einsender erfüllen können, so die RVZ.
Auch im Bereich der Großviehvermarktung in höheren Haltungsstufen deuten sich nach Angaben der RVZ Lösungen an, mit der EDEKA sei man in guten Gesprächen. Außerdem sollen in der Großviehvermarktung weitere Vermarktungswege geöffnet werden, zukünftig soll auch eine Vermarktung über Tönnies Livestock möglich sein.
Die ISN meint:
Im Rinderbereich haben höhere Haltungsstufen seit 2023 eine enorme Nachfrage erfahren. Offenbar wird mit harten Bandagen um Mengen und Betriebe gekämpft. Der LEH findet es anscheinend gar nicht lustig, wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommt. Mit einem Ausschluß aus dem QS System schwebt ein sehr scharfes Schwert über der Branche, sollte es zu Unregelmäßigkeiten auf den jeweiligen Ebenen kommen. Andererseits gilt es aber auch, eine Verhältnismäßigkeit im Auge zu behalten. Nach Angaben der RVZ sollen bei gut 1.100 Bullen falsche Angaben zur Haltungsform gemacht worden sein. Das ist selbstredend lückenlos aufzuklären! Ein solcher Vorfall darf aber nicht zum Anlaß genommen werden, bäuerliche (genossenschaftliche) Vermarktungsstrukturen zu zerschlagen.