22.10.2020rss_feed

QS beschließt Neuerungen für die Anforderungen ab 2021 – Kommentierungsphase bis zum 2. November

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Der QS-Fachbeirat Rind und Schwein hat die Revisionen und Neuerungen für die QS-Anforderungen ab 2021 beschlossen. Seit dieser Woche können die Revisionen kommentiert werden. Die Kommentierungsphase läuft bis zum 02.11.2020.

Wie die QS Qualität und Sicherheit GmbH in dieser Woche bekannt gab, haben die Fachbeiräte Rind und Schwein bzw. Geflügel auf ihrer letzten Sitzung die Revisionen und Neuerung für die QS-Anforderungen ab 2021 beschlossen.

Zur stetigen Weiterentwicklung der Standards im QS-System führt QS jährlich eine Revision seiner Leitfäden durch. Auf der QS-Homepage besteht die Möglichkeit, die überarbeiteten QS-Leitfäden zu sichten und zu kommentieren, bevor diese am 1. Januar 2021 gültig werden. Dies ist seit dieser Woche und noch bis zum 02.11.2020 möglich. Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Kritik werden über ein Onlineformular aufgenommen. Diese werden sorgfältig geprüft und individuell beantwortet.

Ab dem 01.12.2020 werden die finalen, zum 01.01.2021 wirksam werdenden Leitfäden, Anlagen und Checklisten zum Download bereitgestellt.

 

Hier können Sie geplanten Änderungen kommentieren: www.q-s.de/revision/revision-2021.html

 

Was sind die wesentlichen Revisionen und Neuerungen?

Im Leitfaden Landwirtschaft wird eine Umstrukturierung des Kapitels zur Futtermittelherstellung (Kap. 3.3) vorgenommen. Diese sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe, die Futtermittel selbst oder in Kooperation herstellen, keine Zertifizierung als Futtermittelhersteller benötigen.

Weiterhin gibt es eine Neuerung bei unangekündigten Spotaudits in der Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung. QS begründet dies vor dem Hintergrund, dass es in der Vergangenheit auch zu Listerienfunden bei Systempartnern der Stufen Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung gekommen sei, die u.a. zu Betriebsschließungen und öffentlichen Warenrückrufen führten. Deshalb haben die Wirtschaftsvertreter und QS beschlossen, dass bei allen Unternehmen auf den Stufen Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung die bereits vor Jahren eingeführten Spotaudits in Zukunft völlig unangekündigt durchgeführt werden sollen. Über diese speziellen Audits werde insbesondere bei Standorten mit hohen Hygieneanforderungen die Prüfschärfe verdichtet und gleichzeitig die Reputation des QS-Systems gestärkt. Ab Mitte nächsten Jahres sollen alle Standorte auf den Stufen Schlachtung/Zerlegung und Verarbeitung während der individuellen Zertifikatslaufzeit einmal völlig unangekündigt auditiert werden.


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